Starker Partner
an Ihrer Seite
Alles Wichtige
zur Novellierung
Ihre PVS Westfalen-Nord
Die PVS Westfalen-Nord ist Ihr erfahrener Partner für die privatärztliche Abrechnung nach GOÄ – transparent, rechtssicher und zuverlässig. Seit 1926 unterstützen wir rund 2.500 Ärztinnen und Ärzte – von der Praxis bis zur Klinik. Als Teil eines starken Netzwerks vertreten wir zudem engagiert die Interessen der Privatmedizin.
Ärzte, MVZ & Kliniken
vertrauen uns
Honorar pro Jahr
abgerechnet
Erfahrung in der
GOÄ-Abrechnung
Erfolgsquote im
Mahnwesen
Profitieren Sie von unserer Expertise
Das sagen unsere Kunden
über uns:
Zufriedenheit
97,5 % würden sich wieder für die PVS entscheiden.
Kompetenz
97,5 % bestätigen die fachliche Kompetenz unserer Mitarbeitenden.
Beschwerdefrei
96,9 % hatten im letzten Jahr keinen Beschwerdegrund.
Verständnis
95 % sagen, dass wir ihre Bedürfnisse gut kennen.
*Kundenumfrage 2025 der PVS Westfalen-Nord.
Über 100 Jahre Erfahrung in der privatärztlichen Abrechnung in Westfalen-Nord
PVS Westfalen-Nord ist kein anonymes Abrechnungszentrum. Wir sind eine Gemeinschaft von Medizinerinnen und Medizinern – gegründet aus der Überzeugung, dass Ärzte sich auf das Heilen konzentrieren sollten. Nicht auf Verwaltung.
Dieses Versprechen gilt heute genauso wie damals.
Und es gilt besonders in einer Zeit, in der Praxen wachsen und der Druck auf Niedergelassene nicht kleiner wird.
Gut vorbereitet für die neue Gebührenordnung für Ärzte?
Die Reform verändert vieles – Ihre Abrechnung muss das nicht komplizierter machen. Wir begleiten Sie durch den Übergang: sicher, informiert und ohne Unterbrechung
Bleiben Sie informiert

GOÄ Nr. 634 analog für NBI: Bestandteil der Zielleistung?
Ist Narrow Band Imaging bei einer Endoskopie Bestandteil der Zielleistung? Erfahren Sie, warum GOÄ Nr. 634 analog für NBI berechnet werden kann und welche Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer zugrunde liegt.

GOÄ-Nr. 75: Wann ist der ausführliche Krankheits- oder Befundbericht abrechenbar?
Wann ist ein ausführlicher Krankheits- oder Befundbericht nach GOÄ-Nr. 75 abrechenbar? Ein Praxisfall zeigt, worauf es bei der Abgrenzung zur einfachen Befundmitteilung ankommt und welche Kriterien für die Abrechnung erfüllt sein müssen.

GOÄ-Ziffer 34: Erörterung bei nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankungen richtig abrechnen
Die GOÄ-Ziffer 34 stellt besondere Anforderungen an die Abrechnung: Wann gilt eine Erkrankung als nachhaltig lebensverändernd oder lebensbedrohlich? Was bedeutet der unmittelbare Zusammenhang mit der Diagnose oder Verschlimmerung? Wir erläutern die Voraussetzungen und zeigen, worauf bei Abrechnung und Dokumentation zu achten ist.
Wir sind für Sie da
Ob Fragen, Anliegen oder individuelle Beratung – wir nehmen uns Zeit für Sie.
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