Starker Partner
an Ihrer Seite
Alles Wichtige
zur Novellierung
Ihre PVS Westfalen-Nord
Die PVS Westfalen-Nord ist Ihr erfahrener Partner für die privatärztliche Abrechnung nach GOÄ – transparent, rechtssicher und zuverlässig. Seit 1926 unterstützen wir rund 2.500 Ärztinnen und Ärzte – von der Praxis bis zur Klinik. Als Teil eines starken Netzwerks vertreten wir zudem engagiert die Interessen der Privatmedizin.
Ärzte, MVZ & Kliniken
vertrauen uns
Honorar pro Jahr
abgerechnet
Erfahrung in der
GOÄ-Abrechnung
Erfolgsquote im
Mahnwesen
Profitieren Sie von unserer Expertise
Das sagen unsere Kunden
über uns:
Zufriedenheit
97,5 % würden sich wieder für die PVS entscheiden.
Kompetenz
97,5 % bestätigen die fachliche Kompetenz unserer Mitarbeitenden.
Beschwerdefrei
96,9 % hatten im letzten Jahr keinen Beschwerdegrund.
Verständnis
95 % sagen, dass wir ihre Bedürfnisse gut kennen.
*Kundenumfrage 2025 der PVS Westfalen-Nord.
Über 100 Jahre Erfahrung in der privatärztlichen Abrechnung in Westfalen-Nord
PVS Westfalen-Nord ist kein anonymes Abrechnungszentrum. Wir sind eine Gemeinschaft von Medizinerinnen und Medizinern – gegründet aus der Überzeugung, dass Ärzte sich auf das Heilen konzentrieren sollten. Nicht auf Verwaltung.
Dieses Versprechen gilt heute genauso wie damals.
Und es gilt besonders in einer Zeit, in der Praxen wachsen und der Druck auf Niedergelassene nicht kleiner wird.
Gut vorbereitet für die neue Gebührenordnung für Ärzte?
Die Reform verändert vieles – Ihre Abrechnung muss das nicht komplizierter machen. Wir begleiten Sie durch den Übergang: sicher, informiert und ohne Unterbrechung
Bleiben Sie informiert

Dokumentationspflicht Arzt: Was muss in die Patientenakte?
Dokumentationspflicht Arzt: Was in die Patientenakte gehört, wann Einträge erfolgen müssen, welche Fristen gelten und was bei Änderungen zu beachten ist.

Wechsel Privatärztliche Verrechnungsstelle: In vier Schritten vom Erstgespräch zur ersten Abrechnung
Der Praxisalltag lässt wenig Raum für Experimente. Das Wartezimmer ist voll, das Telefon klingelt, und die Privatabrechnung die Privatabrechnung sollte zeitnah und korrekt erfolgen. Wenn

Aufbewahrungspflicht von Krankenakten in der Arztpraxis
Krankenakten müssen in Arztpraxen grundsätzlich zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden. Für Röntgenunterlagen, Strahlenbehandlungen und Blutprodukte gelten jedoch längere Sonderfristen. Erfahren Sie, welche Vorgaben für Ihre Praxis relevant sind und wie Sie Behandlungsakten sicher archivieren, verwahren und datenschutzgerecht entsorgen.
Wir sind für Sie da
Ob Fragen, Anliegen oder individuelle Beratung – wir nehmen uns Zeit für Sie.
Kontaktieren Sie uns einfach – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Sie möchten uns direkt sprechen?
Rufen Sie uns gerne an: 02533 299-0