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Hybrid-DRG – Wir sind für Sie da!

Seit dem 01.01.2024 gilt die neu eingeführte Verordnung gemäß §115f SGB V für die Hybrid-DRGs. Ein erster Leistungskatalog wurde vom Verordnungsgeber definiert. Der Startkatalog umfasst zunächst 12 DRGs und 244 OPS-Codes.

Als Grundlage dient ein vonseiten des BMG übermittelter Startkatalog, der 244 OPS-Codes in fünf Leistungsbereichen umfasst. Diese Leistungsbereiche sind bestimmte Hernieneingriffe, die Entfernung von Harnleitersteinen, Ovariektomien, Arthrodesen der Zehengelenke sowie Behandlungen eines Sinus pilonidalis (Steißbeinfistel).

Der Katalog soll im Laufe des Jahres noch erweitert werden.

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