Wir sind der Partner Ihres Arztes
Sie haben eine privatärztliche Leistung in Anspruch genommen und erhalten nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung von der PVS. Zu Anfang Ihrer Behandlung haben Sie Ihrem Arzt die Datenweitergabe erlaubt und ermöglichen somit die Abrechnung von ärztlichen Privat- und Selbstzahler-Leistungen durch uns.
Dadurch wird Ihr Arzt von Verwaltungsarbeiten rund um die Privatabrechnung entlastet und es bleibt ihm mehr Zeit für Ihre Behandlung.
Im Rechnungskopf sehen Sie, welche PVS Ihre Rechnung bearbeitet.
Wir helfen Ihnen gern weiter, indem Sie auf das Logo klicken.
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Ihre unkomplizierte Lösung zum Einreichen und Bezahlen privater Arztrechnungen
Hier geht es zum Erklärvideo
Darum einfach einreichen
Sie wünschen sich eine einfache und schnelle Verwaltung Ihrer privatärztlichen Rechnungen? Mehr Komfort beim Einreichen und Bezahlen? Einen sicheren Ort, an dem Sie alle Rechnungen Ihrer Familie im Überblick haben?
Dann empfehlen wir Ihnen die digitale Lösung zur privatärztlichen Rechnungsabwicklung.
Einfaches Rechnungen und Belege einreichen |
Weniger Papierkram eRechnungen schnell und digital empfangen |
Schnelle Zentraler Ort für |
Mehr Komfort Rechnungs-management für |
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Die nachfolgenden Rechnungsaussteller sind bereits an einfach einreichen angebunden:
- PVS Baden-Württemberg
- PVS Limburg-Lahn
- PVS Niedersachsen
- PVS Schleswig-Holstein/Hamburg
- PVS Südwest
- PVS Westfalen-Nord
- PVS Westfalen-Süd
- PVS Mosel-Saar
- PVS Sachsen
- PVS dental
Weitere Rechnungsaussteller folgen.
In Deutschland existieren weit über hundert Beihilfestellen und einige Stellen verlangen aufgrund ihrer Verwaltungsvorschrift eine handschriftliche Unterschrift zu dem Beihilfeantrag. In diesem Fall kann einfach einreichen den Einreichungsprozess für Sie leider nicht übernehmen. Wir stehen mit den Beihilfestellen in Kontakt und setzen uns für einen digitalen Prozess und einer Änderung der Vorschriften ein.
Alle Versicherungen/Beihilfen, bei denen Sie schnell und einfach einreichen können, sind in unserem Portal hinterlegt.
Einfach einreichen ist eine Marke der AfP – Abrechnungsservice für Privatpatienten GmbH. Gesellschafter und Gründer der AfP sind die Ihnen seit vielen Jahren als seriöser Abrechnungsdienstleister bekannten Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS).
Die Kompetenz der PVS, sind das Wissen um die Bedürfnisse der Patienten (insbesondere der Datenschutz) und die tiefgreifende Kenntnis des Marktes aus über 90 Jahren in der Branche. Sie sind die Grundvoraussetzungen für einen zuverlässigen Service, der diese hohen Ansprüche erfüllt.
Mehr über einfach einreichen erfahren Sie hier.
Es gibt zwei Möglichkeiten einfach einreichen zu nutzen. Zum einen können Sie sich kostenfrei registrieren und mit dem Basis-Paket die Grundfunktionalitäten nutzen. Zum anderen können Sie den vollen Funktionsumfang mit dem kostenpflichtigen Plus-Paket buchen.
Die genaue Übersicht zu allen Funktionen und Preisen finden Sie hier.
Registrieren können sich Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind. In dem Benutzerkonto können weitere Versicherte und Mitversicherte hinzugefügt werden. Voraussetzung ist eine identische Anschrift.
Sie bestimmen selbst, welche Belege in einfach einreichen hochgeladen und an die Erstattungsstelle weitergeleitet werden sollen. Grundsätzlich haben wir bei der Nutzung der Applikationen keinen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Gesundheitsdaten, da diese für Sie persönlich verschlüsselt werden. Die Entschlüsselung der Daten sowie die Freigabe zur Weiterleitung erfolgt nur durch Sie selbst.
Das Online-Portal einfach einreichen ist eine rein browserbasierte Anwendung. Dies hat den Vorteil, dass Sie keine App installieren müssen. Darüber hinaus können Sie geräteunabhängig (Smartphone, Tablett oder PC) jederzeit Ihre Rechnungen und Belege empfangen, verwalten, einreichen und bezahlen.
Mit dem Basis-Paket können Sie die Grundfunktionen von einfach einreichen kostenfrei und zeitlich unbegrenzt nutzen.
Sollten Sie mehr als 3 Rechnungen oder Belege im Jahr empfangen und einreichen wollen, benötigen Sie das kostenpflichtige Plus-Paket. Dieses bietet Ihnen eine Vielzahl an hilfreichen Funktionen, wie z.B.: eine übersichtliche Belege-Verwaltung mit Such- und Filtermöglichkeiten, eine automatische Belegerkennung oder die Sammeleinreichung
Einen kompletten Überblick zu allen Funktionen finden Sie hier.
Sobald Sie sich bei einfach einreichen registriert haben, müssen Sie die Funktion “eRechnung aktivieren” freischalten. Anschließend schicken die bereits angebundenen Rechnungsaussteller Ihre Rechnungen direkt in Ihr Portal. Sie erhalten bei Erhalt einer neuen eRechnung eine Nachricht per E-Mail.
Mit einfach einreichen können Sie nicht nur Rechnungen verwalten und einreichen, sondern auch Ihre Eigenbelege (z.B. Apotheken-Quittung). Hier stehen Ihnen die gleichen Funktionen wie bei Rechnungen zur Verfügung.
Alle Belege und Rechnungen, die in einfach einreichen zu finden sind, können jederzeit von Ihnen runtergeladen und ausgedruckt werden. Eine Anleitung dazu finden Sie in unserem Hilfecenter.
Mit einfach einreichen können Sie unabhängig von Ihrer Versicherung oder Beihilfe Belege und Rechnungen von mehreren Versicherungen und Beihilfen gleichzeitig empfangen, einreichen, verwalten und bezahlen. Darüber hinaus bietet einfach einreichen die Funktion zum digitalen Empfang Ihrer Arztrechnung und spart neben Zeit auch Papier für den postalischen Versand.
Mit einfach einreichen verwalten Sie darüber hinaus nicht nur Ihre eigenen Rechnungen und Belege, sondern können dies für alle Familienmitgliedern übernehmen.
Auch wenn Sie Ihr Plus-Paket kündigen, bleiben Ihnen sämtliche Daten (Rechnungen und Belege) erhalten. Lediglich der Funktionsumfang wird dem gebuchten Paket angepasst.
Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung von der PVS? Häufig gestellte allgemeine Fragen beantworten wir in unserem FAQ.
Weitere Fragen? Dann schreiben Sie uns unter
Zu Anfang der Behandlung haben Sie Ihrem Arzt die Datenweitergabe erlaubt und ermöglichen somit die Abrechnung von ärztlichen Privat- und Selbstzahler-Leistungen durch die PVS.
Dadurch wird Ihr Arzt von Verwaltungsarbeiten rund um die Privatabrechnung entlastet und es bleibt ihm mehr Zeit für Ihre Behandlung.
Unsere Fachkräfte in der Honorarabrechnung erstellen Ihre Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese regelt die Vergütung für die beruflichen Leistungen der Ärzte, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind.
Wir unterliegen als Berufsgeheimnisträger den Bestimmungen der gesetzlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes. Bezüglich der zur Abrechnung benötigten Daten haben bei der PVS ausschließlich Mitarbeiter Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung des Zwecks benötigen. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.
Damit Ärzte die zusätzlichen Kosten während der Corona-Pandemie abdecken können, hat die Bundesärztekammer zusammen mit den Beihilfestellen und den Privaten Krankenversicherungen entschieden, dass eine Pauschale in Höhe von EUR 6,41 berechnet werden darf. Die Berechnung erfolgt gem. der GOÄ-Ziffer 245 -analog- mit dem Faktor 1,0. Diese Abrechnungsempfehlung gilt ab den 01.01.2021 bis zum 30.09.2021. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesärztekammer.de
Wir unterstützen Sie gerne, um eine vollständige Erstattung der Rechnung zu erzielen. Bitte übersenden Sie uns hierzu Ihre Erstattungsmitteilung als elektronisches Dokument (PDF oder Bildformate wie Screenshot oder Foto). Nach Prüfung de r Unterlagen melden wir uns bei Ihnen zurück. Währenddessen sehen wir selbstverständlich von Zahlungserinnerungen ab.