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Wir sind der Partner Ihres Arztes

Sie haben eine privatärztliche Leistung in Anspruch genommen und erhalten nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung von der PVS. Zu Anfang Ihrer Behandlung haben Sie Ihrem Arzt die Datenweitergabe erlaubt und ermöglichen somit die Abrechnung von ärztlichen Privat- und Selbstzahler-Leistungen durch uns.

Dadurch wird Ihr Arzt von Verwaltungsarbeiten rund um die Privatabrechnung entlastet und es bleibt ihm mehr Zeit für Ihre Behandlung.

Im Rechnungskopf sehen Sie, welche PVS Ihre Rechnung bearbeitet.

Wir helfen Ihnen gern weiter, indem Sie auf das Logo klicken.

              

einfach-einreichen

Ihre unkomplizierte Lösung zum Einreichen und Bezahlen privater Arztrechnungen

 

Hier geht es zum Erklärvideo

Darum einfach einreichen

Sie wünschen sich eine einfache und schnelle Verwaltung Ihrer privatärztlichen Rechnungen? Mehr Komfort beim Einreichen und Bezahlen? Einen sicheren Ort, an dem Sie alle Rechnungen Ihrer Familie im Überblick haben?

Dann empfehlen wir Ihnen die digitale Lösung zur privatärztlichen Rechnungsabwicklung.

 

Einfaches
Handling

Rechnungen und Belege einreichen
und bezahlen

Weniger Papierkram

eRechnungen schnell und digital empfangen

Schnelle
Übersicht

Zentraler Ort für
alle Rechnungen und Belege

Mehr Komfort
für alle

Rechnungs-management für
die ganze Familie

„Jetzt bei einfach einreichen registrieren.“

+ Von welchen Rechnungsausstellern kann ich eRechnungen empfangen?

Die nachfolgenden Rechnungsaussteller sind bereits an einfach einreichen angebunden: 

  • PVS Baden-Württemberg
  • PVS Limburg-Lahn
  • PVS Niedersachsen
  • PVS Schleswig-Holstein/Hamburg
  • PVS Südwest
  • PVS Westfalen-Nord
  • PVS Westfalen-Süd
  • PVS Mosel-Saar
  • PVS Sachsen
  • PVS dental

Weitere Rechnungsaussteller folgen.

+ Kann ich wirklich bei allen Beihilfen meine Belege einreichen?

In Deutschland existieren weit über hundert Beihilfestellen und einige Stellen verlangen aufgrund ihrer Verwaltungsvorschrift eine handschriftliche Unterschrift zu dem Beihilfeantrag. In diesem Fall kann einfach einreichen den Einreichungsprozess für Sie leider nicht übernehmen. Wir stehen mit den Beihilfestellen in Kontakt und setzen uns für einen digitalen Prozess und einer Änderung der Vorschriften ein.

Alle Versicherungen/Beihilfen, bei denen Sie schnell und einfach einreichen können, sind in unserem Portal hinterlegt.

+ Wer steckt hinter einfach einreichen?

Einfach einreichen ist eine Marke der AfP – Abrechnungsservice für Privatpatienten GmbH. Gesellschafter und Gründer der AfP sind die Ihnen seit vielen Jahren als seriöser Abrechnungsdienstleister bekannten Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS). 

Die Kompetenz der PVS, sind das Wissen um die Bedürfnisse der Patienten (insbesondere der Datenschutz) und die tiefgreifende Kenntnis des Marktes aus über 90 Jahren in der Branche. Sie sind die Grundvoraussetzungen für einen zuverlässigen Service, der diese hohen Ansprüche erfüllt.

Mehr über einfach einreichen erfahren Sie hier

+ Ist einfach einreichen kostenpflichtig?

Es gibt zwei Möglichkeiten einfach einreichen zu nutzen. Zum einen können Sie sich kostenfrei registrieren und mit dem Basis-Paket die Grundfunktionalitäten nutzen. Zum anderen können Sie den vollen Funktionsumfang mit dem kostenpflichtigen Plus-Paket buchen. 

Die genaue Übersicht zu allen Funktionen und Preisen finden Sie hier.

 

+ Wer kann sich registrieren?

Registrieren können sich Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind. In dem Benutzerkonto können weitere Versicherte und Mitversicherte hinzugefügt werden. Voraussetzung ist eine identische Anschrift.

+ Was passiert mit meinen persönlichen Daten/Gesundheitsdaten?

Sie bestimmen selbst, welche Belege in einfach einreichen hochgeladen und an die Erstattungsstelle weitergeleitet werden sollen. Grundsätzlich haben wir bei der Nutzung der Applikationen keinen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Gesundheitsdaten, da diese für Sie persönlich verschlüsselt werden. Die Entschlüsselung der Daten sowie die Freigabe zur Weiterleitung erfolgt nur durch Sie selbst.

+ Gibt es das Online-Portal auch als App?

Das Online-Portal einfach einreichen ist eine rein browserbasierte Anwendung. Dies hat den Vorteil, dass Sie keine App installieren müssen. Darüber hinaus können Sie geräteunabhängig (Smartphone, Tablett oder PC) jederzeit Ihre Rechnungen und Belege empfangen, verwalten, einreichen und bezahlen.

+ Welche Vorteile bietet mir das Plus-Paket?

Mit dem Basis-Paket können Sie die Grundfunktionen von einfach einreichen kostenfrei und zeitlich unbegrenzt nutzen.  

Sollten Sie mehr als 3 Rechnungen oder Belege im Jahr empfangen und einreichen wollen, benötigen Sie das kostenpflichtige Plus-Paket. Dieses bietet Ihnen eine Vielzahl an hilfreichen Funktionen, wie z.B.: eine übersichtliche Belege-Verwaltung mit Such- und Filtermöglichkeiten, eine automatische Belegerkennung oder die Sammeleinreichung 

Einen kompletten Überblick zu allen Funktionen finden Sie hier.

+ Wie kann ich Rechnungen digital empfangen?

Sobald Sie sich bei einfach einreichen registriert haben, müssen Sie die Funktion “eRechnung aktivieren” freischalten. Anschließend schicken die bereits angebundenen Rechnungsaussteller Ihre Rechnungen direkt in Ihr Portal. Sie erhalten bei Erhalt einer neuen eRechnung eine Nachricht per E-Mail. 

+ Kann ich neben Rechnungen auch Belege hochladen, einreichen und verwalten?

Mit einfach einreichen können Sie nicht nur Rechnungen verwalten und einreichen, sondern auch Ihre Eigenbelege (z.B. Apotheken-Quittung). Hier stehen Ihnen die gleichen Funktionen wie bei Rechnungen zur Verfügung.  

+ Kann ich digital empfangene Rechnungen runterladen und ausdrucken?

Alle Belege und Rechnungen, die in einfach einreichen zu finden sind, können jederzeit von Ihnen runtergeladen und ausgedruckt werden. Eine Anleitung dazu finden Sie in unserem Hilfecenter

 

+ Wozu benötige ich einfach einreichen, wenn ich bereits die App einer Versicherung oder Beihilfe nutze?

Mit einfach einreichen können Sie unabhängig von Ihrer Versicherung oder Beihilfe Belege und Rechnungen von mehreren Versicherungen und Beihilfen gleichzeitig empfangen, einreichen, verwalten und bezahlen. Darüber hinaus bietet einfach einreichen die Funktion zum digitalen Empfang Ihrer Arztrechnung und spart neben Zeit auch Papier für den postalischen Versand. 

Mit einfach einreichen verwalten Sie darüber hinaus nicht nur Ihre eigenen Rechnungen und Belege, sondern können dies für alle Familienmitgliedern übernehmen. 

+ Gehen Daten bei einem Wechsel vom Plus-Paket zum Basis-Paket verloren?

Auch wenn Sie Ihr Plus-Paket kündigen, bleiben Ihnen sämtliche Daten (Rechnungen und Belege) erhalten. Lediglich der Funktionsumfang wird dem gebuchten Paket angepasst.  

Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung von der PVS? Häufig gestellte allgemeine Fragen beantworten wir in unserem FAQ.

Weitere Fragen? Dann schreiben Sie uns unter  Kontakt

 

Warum bekomme ich eine Rechnung von der PVS und nicht von meinem Arzt?

Zu Anfang der Behandlung haben Sie Ihrem Arzt die Datenweitergabe erlaubt und ermöglichen somit die Abrechnung von ärztlichen Privat- und Selbstzahler-Leistungen durch die PVS. 

Dadurch wird Ihr Arzt von Verwaltungsarbeiten rund um die Privatabrechnung entlastet und es  bleibt ihm mehr Zeit für Ihre Behandlung.

Woher weiß die PVS, was sie abrechnen darf?

Unsere Fachkräfte in der Honorarabrechnung erstellen Ihre Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese regelt die Vergütung für die beruflichen Leistungen der Ärzte, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind.

Sind meine Daten bei der PVS sicher?

Wir unterliegen als Berufsgeheimnisträger den Bestimmungen der gesetzlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes. Bezüglich der zur Abrechnung benötigten Daten haben bei der PVS  ausschließlich Mitarbeiter Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung des Zwecks benötigen. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.

Warum wird mir eine Hygienepauschale berechnet?

Damit Ärzte die zusätzlichen Kosten während der Corona-Pandemie abdecken können, hat die Bundesärztekammer zusammen mit den Beihilfestellen und den Privaten Krankenversicherungen entschieden, dass eine Pauschale in Höhe von EUR 6,41 berechnet werden darf. Die Berechnung erfolgt gem. der GOÄ-Ziffer 245 -analog- mit dem Faktor 1,0. Diese Abrechnungsempfehlung gilt ab den 01.01.2021 bis zum 30.09.2021. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesärztekammer.de

Sie haben keine vollständige Erstattung von Ihrer Versicherung/Beihilfe erhalten?

Wir unterstützen Sie gerne, um eine vollständige Erstattung der Rechnung zu erzielen. Bitte übersenden Sie uns hierzu Ihre Erstattungsmitteilung als elektronisches Dokument (PDF oder Bildformate wie Screenshot oder Foto). Nach Prüfung de r Unterlagen melden wir uns bei Ihnen zurück. Währenddessen sehen wir selbstverständlich von Zahlungserinnerungen ab.

Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung von der PVS?
Wir sind gerne für Sie da!

Zu unseren Geschäftszeiten haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Frage auch persönlich zu stellen.

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