Immer wieder werden massive Hackerangriffe bekannt. Im Fokus stehen meistens große Konzerne. Doch gerade auch kleine und mittlere Unternehmen, die sich umfassende IT-Sicherheitssysteme nicht leisten können oder wollen, stehen im Fokus der Cyberkriminellen. Dabei sind niedergelassene Ärzte mit ihren elektronischen Patientendaten eine besonders attraktive Zielgruppe. Der Cyberschaden ist schnell passiert: Sie klicken versehentlich auf einen infizierten E-Mail-Anhang und der Computer wird verschlüsselt, mit dem Ergebnis, dass Ihnen der Zugriff auf Ihre Daten versperrt wird. Oder aber ein Hacker verschafft sich Zugang zu Ihrem Computersystem, kann die Daten einsehen und verändern. Schnell stellen sich Fragen wie: Wer trägt die Kosten des Hacker-Angriffs? Wer haftet
bei Datenrechtsverletzungen durch Datenverlust? Was tun, wenn Ihre Praxis nach „Datenklau“ erpresst wird? „Der Umfang der möglichen Probleme ist vielen Ärzten nicht bewusst“, weiß Georg Kirschner von der A.S.I. Wirtschaftsberatungs AG und empfiehlt den Abschluss einer Cyber-Risk-Management-Versicherung. „Diese kommt in der Regel für Vermögensschäden, Datenverlust und Verstöße gegen Datenschutzgesetze auf.“ Allerdings entbindet die Cyber-Risk-Versicherung den Arzt nicht von der Pflicht, IT relevante Sicherheitsaspekte zu erfüllen. So sollten u. a. angehängte Dokumente nur geöffnet werden, wenn der Absender bekannt ist und wichtige Zugangsdaten in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Auch Antivirenprogramme und Firewalls müssen auf dem neuesten Stand sein, um Hackerangriffe abwehren zu können. Mit diesen präventiven Maßnahmen und einem auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Versicherungsschutz hat das
Cyberrisiko keine Chance.