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Organspende: Privatabrechnung und (digitaler) Ausweis

Um die Zahl der Organspender in Deutschland zu erhöhen, wurden dem Transplantationsgesetz (TPG) zwei Bestimmungen hinzugefügt. Diese ermöglichen nun die Abrechnung der Beratungsleistungen zum Thema Organspende gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ziel: eine verbesserte Aufklärung durch die Ärzte und eine dadurch erhöhte Spendenbereitschaft in der Bevölkerung. Was bei der Abrechnung zu beachten ist und welche Möglichkeiten es gibt, die Bereitschaft des Organspendens festzuhalten, lesen Sie in diesem Artikel.

In Deutschland gilt für Organspenden die sogenannte „erweiterte Zustimmungslösung“. Heißt einfach zusammengefasst: Um Organe zu spenden, muss der Spender zu Lebzeiten aktiv zustimmen. Bewegung in die Sache kommt jetzt vom Bundesrat. Dieser hat sich im Dezember 2023 für eine Reform des Transplantationsgesetztes in Richtung einer Widerspruchslösung ausgesprochen, nachdem mehrere Länder (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen) sich mit einer Initiative an die Länderkammer richteten.

Ein Entschließungsantrag ist allerdings rechtlich nicht bindend, das heißt, der Bundestag kann – aber muss sich nicht mit diesem beschäftigen. Bei einer Widerspruchslösung müssten Bürgerinnen und Bürger aktiv einer Organspende widersprechen, um nicht als Spender nach Lebzeiten infrage zu kommen.

Nach wie vor kommt es also auf die Aufklärung an. Ärztinnen und Ärzte können dazu beitragen, das Wissen über die Organspende in Deutschland zu verbessern. Um dies zu unterstützen, haben sich die Vertreter der Bundesärztekammer, des PKV-Verbands und der Beihilfekostenträger entschlossen ein Novum zu schaffen; eine Abrechnungsempfehlung zu besonderen Bedingungen, außerhalb der sonst geltenden gebührenrechtlichen Regularien. Mit dieser Abrechnungsempfehlung ist das Abrechnen von Organspende-Beratungen durch Ärzte möglich.

Das Wichtigste für Sie im Überblick

So läuft die erfolgreiche Abrechnung der Beratungsleistung bei Organspenden ab:

  • Berechnung der Beratung mit GOÄ 3 analog möglich

Bei einer ergebnisoffenen Beratung mit einer Dauer von mindestens 10 Minuten erfolgt die Abrechnung über die GOÄ-Ziffer 3 analog.

  • Beratungsleistung wird mit 2,3-fachen Satz berechnet

Die GOÄ-Ziffer 3 analog wird standardmäßig über den 2,3-fachen Satz berechnet.

  • Integration bei Vorsorgeuntersuchungen

Die Beratung zur Organspende darf nur alle 2 Jahre erfolgen. Wir empfehlen daher, die Beratung mit einer regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung zu verbinden

45 Prozent der Befragten einer bundesweit repräsentativen Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gaben an, sie würden sich weniger gut bis schlecht zum Thema Organ- und Gewebespende informiert fühlen. Dies macht deutlich: Aufklärung durch geschultes Personal ist dringend notwendig. Aus diesem Grund erfolgte die Erweiterung des Transplantationsgesetzes.

Was genau beinhaltet die Erweiterung des Transplantationsgesetzes? Am 1. März 2022 wurden dem § 2 des Transplantationsgesetzes (TPG) zwei zusätzliche Bestimmungen hinzugefügt: § 2 Abs. 1a: Hausärzte sollen ihre Patienten regelmäßig darauf hinweisen, dass sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Erklärung zur Organ- und Gewebeentnahme abgeben, ändern und widerrufen und mit Vollendung des 14. Lebensjahres einer Organ- und Gewebespende widersprechen können. Bei Bedarf sollen sie diese Patienten über die Organ- und Gewebespende beraten.

  • 2 Abs. 1b: Im Rahmen einer ambulanten privatärztlichen Behandlung richtet sich der Vergütungsanspruch des Arztes für die Beratung über die Organ- und Gewebespende nach der Gebührenordnung für Ärzte.

Was umfasst die Beratungsleistung?

Gemäß dem Transplantationsgesetz beinhaltet eine umfassende Beratung die Ansprache der folgenden Aspekte:

  1. Die verschiedenen Optionen für Organ- und Gewebespenden#
  2. Die Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme bei toten Spendern, einschließlich der Bedeutung einer abgegebenen Erklärung zur Organ- und Gewebespende und des Entscheidungsrechts der nächsten Angehörigen nach § 4
  3. Die Bedeutung der Organ- und Gewebeübertragung und wie sie das Leben kranker Menschen durch medizinische Anwendungen, einschließlich Arzneimitteln aus Geweben, beeinflussen können
  4. Die Option, eine Erklärung zur Organspende im Register zu hinterlassen

 

Informationsmaterial

Viele Informationen – insbesondere für Patienten. Um ihnen den Überblick zu erleichtern, hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) jeder Arztpraxis professionelles Informationsmaterial zukommen lassen. Das Beste daran: Auf Anfrage sind diese Materialien kostenlos auf der BZgA Website erhältlich.

Korrekte Abrechnung der Beratung zur Organspende

Nach erfolgreicher Beratung steht die korrekte Abrechnung an. Die wichtigsten Punkte, die es zu dabei beachten gilt, stellen wir Ihnen im Folgenden vor:

Beratungsdauer

Bei der Wahl der GOÄ-Ziffer wird vor allem der zeitliche Umfang als Kriterium genutzt. Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 3 analog ist demnach erst erlaubt, wenn das Gespräch mindestens 10 Minuten dauert.

Beratungsintervalle

Um die Beratung nahtlos in den Alltag zu integrieren, könnte sie in bestehende Vorsorgeprogramme eingebunden werden. Solange zwischen den Beratungsgesprächen mindestens zwei Jahre liegen, lassen sie sich mühelos in andere Vorsorgeuntersuchungen wie Haut- oder Brustkrebs-Screenings einfügen.

Steigerung der GOÄ-Ziffer

Die Festlegung des Steigerungsfaktors hängt hauptsächlich von den folgenden Faktoren ab (§ 5 Abs. 2 GOÄ):

  • Schwierigkeit
  • Zeitaufwand
  • Umstände

Standardmäßig wird die Beratung zur Organ- und Gewebespende mit dem 2,3-fachen Satz berechnet.

  • Mehr über die korrekte Steigerung der GOÄ-Ziffer erfahren Sie in unserem umfassenden Artikel

Kombination der GOÄ 3 analog bei Beratung zur Organspende

Im Unterschied zur klassischen GOÄ-Ziffer 3 können Sie die Beratungsleistung zur

Organspende mit der Analog-Anwendung der Ziffer gleichzeitig mit anderen allgemeinen ärztlichen Gesprächsleistungen abrechnen. Somit entfallen die üblichen Abrechnungsausschlüsse, die normalerweise festlegen, dass Sie bestimmte Leistungen nicht gleichzeitig mit anderen spezifischen Leistungen abrechnen können.

Sollte während einer Untersuchung das Thema der Organspende aufkommen, so müssen Sie sich in Zukunft keine Gedanken mehr machen, welche Leistung Sie abrechnen. Aufgrund der neuen Abrechnungsmodalitäten besteht die Möglichkeit, nicht nur die Beratung zur Organspende, sondern auch die zusätzlichen Gespräche zu anderen Themen in Rechnung zu stellen.

Flexibel entscheiden: Organspendeausweise in verschiedenen Formaten

Papierformat oder Digital? Beides ist möglich. Mittlerweile gibt es viele Wege, die Organspende-Bereitschaft zeitgemäß festzuhalten.

Im Folgenden haben wir einige gängige Optionen, wie und wo Organspender ihre Bereitschaft zum Spenden festhalten können, für Sie zusammengestellt:

Papierform

Der Klassiker. Spender können den vorgedruckten Organspendeausweis ausfüllen und an einem Ort ihrer Wahl aufbewahren. Wir empfehlen, ihn zusammen mit dem Personalausweis im Portemonnaie zu verstauen, damit die Entscheidung bekannt ist, sollte die Frage danach aufkommen.

PDF zum Ausdrucken

Sie können sich auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums bequem eine Vorlage herunterladen, digital ausfüllen und ausdrucken.

Apps/Smartphones

Eine offizielle Lösung von Smartphone-Herstellern gibt es nicht. In den Gesundheits-Apps von Apple (Health App) und Samsung (Samsung Health) können Nutzer lediglich einen Notfallpass einrichten, welcher wichtige Informationen wie Allergien, Medikation und Vorerkrankungen enthält. Es besteht auch die Möglichkeit anzugeben, ob man im Besitz eines Organspendeausweises ist. Die Option diesen mit der App zu verbinden, besteht zum derzeitigen Zeitpunkt nur in den USA.

NFC-Tag

Eine digitale Möglichkeit ist der Einsatz eines sogenannten NFC-Tags. NFC-Tags funktionieren wie die Bankkarte zum kontaktlosen Bezahlen über einen Chip, der mit anderen Geräten auf naher Distanz kommunizieren kann. Der NFC Rett-Button ist ein Aufkleber, der auf Fahrradhelme, Handyhüllen und andere gut sichtbare Stellen geklebt werden kann. Sobald der Rettungsdienst ein Handy an diesen Aufkleber hält, wird über die NFC-Technologie der Notfallausweis des Nutzers angezeigt, der auch die Informationen zur Organspende enthält.

QR-Code

Die Funktionsweise der Notfallkarte basiert auf einem ähnlichen Prinzip. Auf der Karte befindet sich ein QR-Code, den Rettungskräfte mithilfe ihrer Handykamera scannen können, um sofort auf die digitale Notfallseite des Nutzers zuzugreifen.

Ab wann ist ein Organspendeausweis rechtsgültig?

Bei der Entscheidung für oder gegen eine Organspende sind verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten. Die Wichtigsten haben wir im Folgenden aufgelistet:

  • Altersgrenze: Ab dem 14. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, einer Organ- und Gewebespende zu widersprechen. Ab dem 16. Lebensjahr kann man zustimmen oder ablehnen.
  • Schriftliche Form: Die rechtliche Verbindlichkeit der Entscheidung erfordert eine klare Festlegung für oder gegen eine Organspende sowie die Unterschrift auf dem Organspendeausweis in Papierform, der Patientenverfügung oder einem anderen schriftlichen Dokument. Wer sich über Online-Programme registriert oder für einen QR-Code bzw. NFC-Tags entscheidet, hinterlässt dort seine Daten, die im Notfall abgerufen werden können.
  • Persönliche Daten: Um den Organspendeausweis der entsprechenden Person zuordnen zu können, müssen persönliche Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort angegeben werden.
  • Patientenverfügung: Alternativ zum Organspendeausweis kann die Entscheidung auch in einer Patientenverfügung festgehalten werden.
  • Änderungsmöglichkeit: Die Entscheidung kann jederzeit geändert werden, sei es durch das Vernichten des aktuellen Organspendeausweises und das Ausfüllen eines neuen oder durch die Aktualisierung der Patientenverfügung.

Darüber hinaus haben Patienten die Möglichkeit, nur bestimmte Organe und Gewebe freizugeben oder einen Bevollmächtigten zu benennen, der im Notfall über eine Organ- und Gewebespende entscheidet.

Fazit – PVS als Ihr Ansprechpartner

Die Änderungen im Transplantationsgesetz sind ein weiterer Schritt auf dem Weg, die Bevölkerung für Organspenden zu sensibilisieren. Durch die Abrechnung über die GOÄ 3 analog haben Sie nun die Möglichkeit, die Beratungsleistung über die Optionen der Organ- und Gewebespende abzurechnen.

Wir als PVS unterstützen Sie gerne dabei, nicht nur bei der Beratung zur Organspende die richtige Ziffer zu finden! Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne über die Privatabrechnungen Ihrer Leistungen.