Ihr Wechsel zur PVS: GOÄ-konforme Abrechnung in nur 5 Schritten

Ein Wechsel zu einem Partner für Ihre Privatabrechnung klingt komplex – ist aber schnell und einfach erledigt. Wir zeigen Ihnen, wie schnell der Wechsel zu Ihrer PVS klappt.

  1. Kontaktaufnahme

„Über die PVS abrechnen – ist das was für meine Praxis?“ – mit dieser Frage beginnt der Weg zur PVS für viele Ärzt:innen. Um einen Überblick über die umfassenden Services zu erhalten und sich über die individuellen Konditionen zu informieren, fragen Sie am besten bei Ihrer PVS nach. Telefonisch, per Mail oder persönlich vor Ort.

  1. Informationen & Konditionen

Nach kurzer Zeit erhalten Sie ausführliche Informationen und einen direkten Ansprechpartner für Ihre Fragen. Keine versteckten Kosten und transparente Gebühren: Um Ihnen eine gute Planbarkeit zu gewährleisten, zahlen Sie bei uns nur für die Abrechnungen, die Sie über uns abrechnen. Monatliche oder jährliche Gebühren gibt es für unseren Service nicht (– lediglich Ihren Mitgliedsbeitrag von nicht einmal 2,00 Euro pro Monat für unsere ärztliche Gemeinschaftseinrichtung).

  1. Vertragsabschluss

Haben Sie unsere Dienstleistungen und Konditionen überzeugt? Dann steht einer Zusammenarbeit nichts mehr im Wege. Nach Unterzeichnung der erforderlichen Unterlagen können Sie mit Ihrer Privatabrechnung über die PVS starten.

  1. Einwilligungserklärung einholen

Zur Erstellung der Abrechnung über die PVS ist es nötig, dass Ihre Patient:innen DSGVO-konform auf die Übermittlung von Daten an uns hingewiesen werden. Hierfür stellen wir Ihnen mit unserem Startpaket das dafür notwendige Formular kostenlos zur Verfügung.

  1. Geschafft – die Entlastung beginnt!

Nach der Behandlung übermitteln Sie uns Ihre Abrechnungsdaten. Wir als PVS erstellen daraus GOÄ-konforme Rechnungen und schicken diese an Ihre Patienten. Alles Weitere, wie die Klärung von Patientenrückfragen, Verwaltung offener Posten, Mahnwesen, usw.) übernimmt jetzt Ihre PVS.

Über unser Online-Portal haben Sie danach Einblick in alle erstellten Abrechnungen, zugehörige Zahlungsvorgänge und praxisrelevante Auswertungen – kostenlos und rund um die Uhr.

 

Häufig gestellte Fragen

  • Gibt es einen idealen Wechselzeitpunkt?

Ja, jederzeit: Denn durch unseren Service nehmen Ihre Abrechnungen weniger Zeit in Anspruch. Warten Sie also nicht das Quartals-/Jahresende oder Geschäftsjahr ab, sondern profitieren Sie direkt von unseren Leistungen.

  • Ändert sich etwas für meine Mitarbeiter:innen?

Jede Menge: Es gibt weniger Rückfragen von Kostenträgern und Patient:innen. Durch den Wegfall des oftlästigen Mahnwesens wird Ihre Buchhaltung und Ihr medizinisches Fachpersonal deutlich entlastet und hat damit mehr Freiraum für Ihre Patient:innen oder andere wichtige Tätigkeiten in Ihrer Praxis.

  • Wie sieht es steuerlich aus?

Ihr/e Steuerberater:in hat dank unserer lückenlosen Dokumentation der Abrechnungen einen besseren Überblick und Sie und/oder Ihr Personal weniger Rückfragen zu bearbeiten. Außerdem können die PVS-Gebühren steuerlich als Praxisausgaben geltend gemacht werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch in unserem PODcast GOÄcetera in der Folge 8 „Privatliquidation – Selbstabrechnung oder Verrechnungsstelle?“