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Gebührenrechtliche Expertise – auch nach Rechnungserstellung

Wir schaffen Ihnen Freiräume und schützen das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt/Ärztin und Patient/Patientin

Was ist die Aufgabe der Korrespondenzabteilung?

Die Korrespondenzabteilung ist nach Erstellung einer Rechnung der erste Ansprechpartner bei Fragen rund um die Gebührenordnung. Wir beraten unsere Kunden und deren Patient:innen zu allen Ziffern und Themenkomplexen der GOÄ, UV-GOÄ und GOZ und führen den Schriftwechsel, falls Versicherung, Beihilfestelle oder BG die Erstattung einzelner Ziffern oder der gesamten Rechnung ablehnen sollten. Profunde Kenntnisse der Gebührenordnung sowie der aktuellen Literatur und der relevanten Rechtsprechung sind die Grundlage unserer Arbeit. Die gebührenrechtliche Argumentation entwickelt sich analog zur Medizin stetig weiter. Daher legen wir auch besonderen Wert auf einen aktuellen Wissensstand und bilden uns kontinuierlich fort.

Wie profitieren die Kunden der PVS durch die Korrespondenzabteilung?

Zeit ist heute ein knappes Gut. Wir entlasten unsere Kunden mit der oft sehr aufwändigen und anspruchsvollen Korrespondenz rund um das Gebührenrecht und setzen uns für sie mit den Versicherungen der Patienten/Patientinnen auseinander. So erzielen wir sowohl für unsere Ärzt:innen als auch für deren Patient:innen das bestmögliche Ergebnis! Als Bindeglied zwischen Arzt/Ärztin und Patient/Patientin einerseits sowie zwischen Patient/Patientin und Versicherung andererseits sorgen wir dafür, dass die ärztliche Leistung unserer Kunden entsprechend honoriert wird. Mit unserem Know-how sichern wir aber nicht nur die Forderung unserer Ärzt:innen, sondern unterstützen auch gleichzeitig die Patient:innen, wenn es darum geht, ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt/Ärztin und Patient/Patientin bleibt dank unserer Arbeit jederzeit unangetastet