Karriere |

        

Entlastung für Personal, Ärzte und Praxis: Wartezimmer zur Infektionszeit entlasten

Die jährliche Infektionswelle bahnt sich ihren Weg in deutsche Arztpraxen – die Folge: volle Wartezimmer, lange Sprechstunden. Verschiedene Instrumente können dabei helfen, Ihr Wartezimmer zu entlasten.

Ab November steigen die Infektionszahlen an, das zeigen Statistiken von Influenzafällen. Die Wartezimmer zu Sprechstundenzeiten – vor allem in typischerweise von Infektionsfällen betroffenen Praxen wie Hausärzte – sind entsprechend voll. Verschiedene Instrumente können dabei helfen, den Druck auf Personal und Ärzte zu verringern und somit natürlich auch die Wartezimmer zu entlasten.

Informationsangebot zu Impfungen und Hygiene im Wartezimmer

Das Wartezimmer bietet (sowie auch die Praxis) vielfältige Möglichkeiten, auf Maßnahmen hinzuweisen, die die Infektionslast im Wartezimmer in den Herbstwochen reduzieren können. Dazu gehören unter anderem:

  • Informationsangebote zu Grippeschutz- (und weiteren Impfungen) über

o Flyer und Poster im Wartezimmer

o Bandansagen außerhalb der Praxiszeiten am Telefon

o ein digitales Patienteninformationssystem im Wartezimmer (wie Wartezimmer TV)

o entsprechende Ansprache und Nachfrage durch medizinisches Fachpersonal am Empfang und durch den Arzt

o Hinweise auf der Homepage

  • Hygienekette

o Flyer und Poster im Wartezimmer

o ein digitales Patienteninformationssystem im Wartezimmer (wie Wartezimmer TV): Hinweis auf Maßnahmen zur Verringerung einer möglichen Ansteckung

o Angebot an Handdesinfektion

o regelmäßiges Lüften

o Hinweise auf der Homepage

Entlastung für das Wartezimmer: virtuelle Sprechstunden nutzen

Bei gesprächsintensiven Behandlungen, bei denen die physische Präsenz von Patienten nicht unbedingt notwendig ist, bieten sich Videosprechstunden an. Gegenüber „klassischer Telefonberatung“ haben diese den Vorteil, dass Arzt und Patient sich sehen und somit Ges􀆟k wie Mimik sichtbar sind – ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Behandlung.

Verschiedene Anbieter ermöglichen es, datenschutzkonforme Beratungsgespräche durchzuführen, und übernehmen dabei häufig auch die Organisation (wie etwa die Erinnerung der Patienten an ihren Termin sowie die Terminplanung), was medizinisches Fachpersonal in Spitzenzeiten zusätzlich entlasten kann.

Außerdem nützlich: virtuelles Wartezimmer Bei der Nutzung eines virtuellen Wartezimmers melden sich die Patienten digital im Wartezimmer beziehungsweise am Empfang an und warten dann außerhalb der Praxis auf ihren Aufruf. Eine App für iPhone oder Android benachrichtigt die Patienten frühzeitig, zur Praxis zu kommen. Das verringert das Infektionsrisiko innerhalb der Praxis und im Wartezimmer und entlastet natürlich auch das physische Wartezimmer als solches.

Richtig abgerechnet – mit diesen GOÄ-Ziffern

Die Maßnahmen zur Entlastung Ihres Wartezimmers stehen – doch wie sieht es mit der Abrechnung aus? Wie immer hat die PVS die richtigen Ziffern aus der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) parat.

Beginnen wir bei Impfungen:

  • intramuskuläre oder subkutane Impfung werden über die GOÄ-Nr. 375 abgerechnet
  • Schluckimpfungen über die GOÄ-Nr. 376
  • Zusatzinjektionen bei Parallelimpfungen eines Patienten über die GOÄ-Nr. 377

→ zusätzlich zur  GOÄ-Nr. 375 kann ggf. die GOÄ-Nr. 1 für die Beratung abgerechnet werden, sowie ggf. die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Nr. 5.  

Vorsicht: Neben der GOÄ-Nr. 377 ist die Abrechnung der Beratungsleistung ausgeschlossen. Damit käme es bei gleichzeitiger Berechnung in derselben Sitzung zu einem gebührenrechtlichen Ausschluss.

  • Tatsächlich der Praxis entstandene Kosten für die verabreichten Impfstoffe nach § 10 GOÄ nicht vergessen

Telemedizinische Sprechstunden werden wie folgt abgerechnet:

  • telemedizinische Beratungen können über die GOÄ-Nr. 1 abgerechnet werden
  • Bei komplexeren medizinischen Sachverhalten kann eine eingehende Beratung unter der GOÄ-Nr. 3 abgerechnet werden
  • Sofern erbracht, ist auch die Berechnung einer symptombezogenen Untersuchung gem. GOÄ-Nr. 5 möglich

Über die PVS abrechnen: weitere Entlastung für Ihre Praxis

Rechnen Sie bereits über die PVS ab? Wir bieten Ihnen und Ihrem Personal weitere Entlastungen, sodass Sie sich – vor allem in Zeiten voller Wartezimmer – um das Wesentliche kümmern können: die Behandlung Ihrer Patienten.

Zum Service in Sachen Abrechnung privatärztlicher Leistungen über die PVS gehören nicht nur die Prüfung der Abrechnung auf Plausibilität, sondern auch Beratungen zu Abrechnungsthemen sowie die Korrespondenz mit Ihren Patienten zu Abrechnungsfragen. Der Versand der Rechnung erfolgt genauso wie die Prüfung der Zahlungseingänge natürlich ebenfalls über uns. Interesse? Lassen Sie sich beraten.