Hintergrund:
Wer als Arzt/Ärztin heute die Privatliquidation praxisintern abwickelt, steht vor mehr als einer Herausforderung. Nicht nur ist die Honorarabrechnung auf Grund der veralteten GOÄ mit ihrer unüberschaubaren Anzahl an Kommentierungen und Empfehlungen zu Analogziffern sehr zeitaufwändig. Dem „GOÄ-Laien“ unterläuft bei der Abrechnung schnell einmal ein Fehler. Im besten Falle verliert er durch falsch angewandte GOÄ-Ziffern oder Steigerungssätze lediglich einen Teil des Honorars, das ihm für die erbrachten Leistungen zusteht. Oftmals kommt allerdings vermeidbarer Schriftwechsel mit Patienten und Kostenträgern hinzu – nämlich dann, wenn Positionen angezweifelt und Begründungen eingefordert werden. Kommt dies öfter vor, ist das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt/Ärztin gefährdet. Im schlimmsten Falle entsteht der Verdacht auf Abrechnungsbetrug. Und der kann, auch wenn er sich nach Aufnahme
der Ermittlungen als falsch herausstellt, beträchtlichen Schaden anrichten.
Herausforderung:
Ist ein Abrechnungsdienstleister die Lösung? Für viele Selbstabrechner ist dies offenbar noch nicht der Fall – trotz der höheren GOÄ-Kompetenz der professionellen Abrechner und der zeitlichen wie finanziellen Entlastung. Sie befürchten, die Kontrolle über die Handhabung ihrer Rechnungen und damit auch über die gute Beziehung zu ihren Patienten zu verlieren. Denn: Wie kann der Arzt/die Ärztin wissen, dass er sich auf die Genauigkeit, Korrektheit und Integrität des Dienstleisters verlassen kann?
Lösung:
Das Angebot der PVS ist darauf ausgerichtet, Transparenz und Vertrauen zu schaffen. Um dies sicherzustellen, setzt die PVS auf zwei bewährte Prinzipien:
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Individuelle Abrechnung
Bei der PVS hat jeder Arzt/jede Ärztin einen persönlichen Ansprechpartner, der Fachgebiet, Praxisbesonderheiten und individuelle Abrechnungsvorgaben kennt. So können sich unsere Mitglieder darauf verlassen, dass alles nach ihren Vorstellungen abläuft.
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GOÄ-Fachwissen
Bei der PVS erstellen GOÄ-Fachkräfte die Abrechnung. Zu ihnen gehören Spezialisten für sämtliche Fachgebiete. Ihre Kenntnisse der GOÄ-Auslegung und der rechtlichen Lage sind stets auf dem aktuellsten Stand. Das Ergebnis: eine vollständige und korrekte Abrechnung – und dadurch weniger Honorarverlust.
So funktioniert die persönliche Zusammenarbeit:
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Zuteilung
Die Zuteilung der PVS-Fachkräfte erfolgt nach Spezialisierung, z. B. Innere Medizin, Chirurgie, HNO oder Gynäkologie.
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Kennenlernen
Im Erstgespräch werden alle Parameter der Zusammenarbeit abgeklärt. Im weiteren Verlauf reduzieren sich die notwendigen Rückfragen, denn die PVS lernt Sie immer besser kennen –
und Sie vermeiden potenzielle Abrechnungsfehler bereits bei der Dokumentation. -
Kontrolle
Sämtliche mögliche Änderungen an Ihrer Abrechnung werden Ihnen zur Freigabe vorgelegt.
Die PVS bietet ihren Mitgliedern persönliche Ansprechpartner und ein durchdachtes Leistungsangebot. Welche Leistungen genutzt werden, entscheidet jedes Mitglied individuell.
Über die PVS:
Seit über 90 Jahren stehen die Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) Ärzten und Ärztinnen in allen Belangen rund um die Privatliquidation als Partner zur Seite.
Als ärztliche Gemeinschaftseinrichtung bietet die PVS fachliches Know-how, Expertenwissen zur GOÄ, GOZ und UV-GOÄ, professionelles Forderungsmanagement und persönlichen Patientenservice. Zahlreiche weiterführende Dienstleistungs- und Informationsangebote runden das Profil der PVS ab.
Die PVS – als Ihr erfahrener Ansprechpartner ist gerne für Sie da. Vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Beratungstermin!