Bei der Abrechnung der Wundversorgung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgt von Seiten des Gesetzgebers eine Differenzierung anhand der Wundarten und -ursachen.
Eine Wunde wird dabei gemäß den Ziffern 2000 bis 2005 GOÄ ausschließlich als solche definiert, die aufgrund mechanischer Gewalt (Stoß, Hieb, Stich, Schnitt, Quetschung, Schürfung oder
Schuss), durch thermische Einwirkung (beispielsweise durch Hitze oder Kälte) oder chemischen Verletzungen (z. B. Verätzungen) entstanden ist. Dabei ist grundsätzlich zwischen der Versorgung
von frischen Wunden (Ziffern 2000 bis 2005 GOÄ) und der Versorgung von älteren, chronischen oder schlecht heilenden Wunden (z. B. eiternde Wunden, Wunden mit Nekrosen, Geschwüre) nach Ziffer 2006 GOÄ zu unterscheiden.
Bitte beachten Sie: Dokumentieren Sie klar und eindeutig die Anzahl der versorgten Wunden sowie deren Größe, um so die entsprechenden GOÄ-Ziffern nebeneinander abrechnen zu können. Die Art und Ursache sollte in der Patientenakte dokumentiert werden. Die Lokalisation sollte in der Rechnung unter der entsprechenden Ziffern ausgewiesen werden. (z. B. 2000 Zeh, 2003 Schulter)
Frische Wunden
Für die kleine Wundversorgung stehen die Leistungen nach den Ziffern 2000 bis 2002 GOÄ zur Verfügung, bei der großen Wunde kommen die Ziffern 2003 bis 2005 GOÄ zum Ansatz.
Hier hat der Gesetzgeber jedoch keine Definition einer „kleinen“ und „großen“ Wunde in den Gesetzestext mit aufgenommen. Daher leitet sich die Differenzierung der Wundgröße unter anderem
aus den Allgemeinen Bestimmungen des EBM (Ziffer I Nr. 4.3.7 Absatz 1) ab und kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bei der Ziffer 2006 GOÄ ist die Größe der Wunde hingegen irrelevant, kann aber im Steigerungssatz berücksichtigt werden.
Wundausdehnung |
Klein |
Groß |
Länge |
< 3 cm |
> 3 cm |
Fläche |
< 4 cm2 |
< 4 cm2 |
Volumen |
< 1 cm3 |
> 1cm3 |
Bitte beachten Sie: Jede Wundversorgung am Kopf (wozu auch der sichtbare Teil des Halses zählt), an den Händen (wozu auch die Handgelenke zählen) sowie bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr kann als groß angesehen werden.
In der GOÄ erfolgt darüber hinaus neben der Unterscheidung von frischen Wunden anhand der Größe (groß/klein) auch eine Differenzierung nach dem Verschmutzungsgrad (stark verunreinigt), der Naht (mit Naht/ohne Naht) sowie der Notwendigkeit einer Umschneidung. Die Zuordnung zu den einzelnen Ziffern der GOÄ ist in der nachfolgenden Tabelle veranschaulicht.
Wundstatus |
ohne Naht |
nur Naht, keine Umschneidung |
Naht und Umschneidung |
klein |
2000 |
2001 |
2002 |
groß |
2003 |
2004 |
2005 |
verunreinigt |
2003 |
Keine GOÄ-Position |
2005 |
Die Wundversorgung nach den Ziffern 2000 ff. GOÄ umfasst die Versorgung der Wunde von Haut und Unterhautfettgewebe mit Säuberung, Blutstillung, Verband etc., jedoch nicht die Lokal an –
ästhesie.
Fremdkörperentfernung
• Die Abrechnung der Entfernung von Zecken, Insektenstacheln, etc. kann analog der Ziffer 2007 GOÄ erfolgen, soweit die Entfernung mittels einer Pinzette erfolgte.
• Wird ein Fremdkörper unter einem Fingernagel mit einer Splitterpinzette entfernt, so kann dies mit der Ziffer 2009 GOÄ abgerechnet werden. Werden mehrere Fremdkörper entfernt,
ist auch ein mehrfacher Ansatz derZiffer möglich. Ist im Zuge der Entfernung eine Naht und/oder Verband notwendig, kann diese zeitaufwändigere Versorgung durch eine Steigerung
des Faktors ausgeglichen werden.
• Für das Entfernen von Klammern oder Fäden ist je Wunde die Ziffer 2007 GOÄ einmal berechnungsfähig. Bei einem Mehraufwand (z. B. Größe der Wunde oder mehrfache Fäden
Entfernung nah beieinander liegender Stellen) kann hier mit der Faktorsteigerung gearbeitet werden, bei verschiedener Lokalisationen (Unterschenkel und Oberschenkel) kann die Ziffer
2007 unter Angabe der Lokalisationen mehrfach berechnet werden.