Hybrid-DRG-Katalog 2025: Ärzte können etwa 100 weitere Eingriffe abrechnen

Der Hybrid-DRG-Katalog für das ambulante Operieren wird im kommenden Jahr wie geplant erweitert. Die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband haben sich auf etwa 100 weitere Eingriffe aus sieben Leistungsbereichen geeinigt, die ab 1. Januar 2025 mit den neuen Fallpauschalen vergütet werden.

Die Höhe der Fallpauschalen für 2025 steht jedoch noch nicht fest. Die Vertragspartner wollen sie bis zum 30. September, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember, vereinbaren.

Den kompletten Artikel der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit weiteren Informationen und der Leistungsübersicht finden Sie hier:
KBV – Hybrid-DRG-Katalog 2025: KBV, DKG und Kassen einigen sich auf weitere Eingriffe