Zum 01. Juli 2026 treten umfangreiche Änderungen in der UV-GOÄ in Kraft. Betroffen sind insbesondere die Struktur der Grundleistungen, die Abrechnung arthroskopischer Leistungen sowie die Gebührenhöhe in mehreren Bereichen. Für Ärztinnen und Ärzte, D-Ärztinnen und D-Ärzte sowie alle an der Abrechnung beteiligten Stellen ist es daher wichtig, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen.
Die Änderungen zielen vor allem darauf ab, die Abrechnung übersichtlicher zu gestalten, Streitfragen zu reduzieren und die technische Verarbeitung von Rechnungen zu erleichtern. Nach den veröffentlichten Informationen werden die Gebühren des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses zum 01.07.2026 grundsätzlich um 5 Prozent erhöht. Ausnahmen gelten unter anderem für Abschnitt B, den neuen Unterabschnitt XVII. Arthroskopie sowie einzelne Laborziffern.
Was ändert sich in der UV-GOÄ zum 01.07.2026?
Im Kern betreffen die Anpassungen drei Bereiche: eine Neustrukturierung der Grundleistungen, eine neue Systematik für arthroskopische Leistungen sowie eine Gebührenanpassung mit definierten Ausnahmen.
Ein zentraler Bestandteil der Überarbeitung betrifft die Grundleistungen. Hier wird die bestehende Systematik angepasst und in Teilen neu geordnet. Vorgesehen sind unter anderem Streichungen, Neubelegungen und neue Gebührenpositionen.
Für die Abrechnungspraxis ergeben sich dadurch wichtige Veränderungen. Beratungs- und Untersuchungsleistungen nach den Nummern 1 und 2, bisher unter der alten Nummer 6 geführt, können künftig auch neben bestimmten Sonderleistungen berechnet werden. Dazu zählen beispielsweise Wundbehandlungen, Röntgenleistungen, Sonografien oder operative Leistungen. Der bisherige Abrechnungsausschluss entfällt damit.
Zudem wird die zeitliche Zuordnung der Grundleistungen klarer gefasst. Die entsprechenden Gebührennummern decken künftig Leistungen ab, die montags bis freitags zwischen 7 und 19 Uhr erbracht werden. Erfolgen Beratungen oder Untersuchungen außerhalb dieses Zeitraums, ist ein Zuschlag vorgesehen. Darüber hinaus werden mehrere bisher getrennte Gebührennummern zusammengeführt, um die Systematik zu vereinfachen und die Übersichtlichkeit zu verbessern.
Damit soll die UV-GOÄ künftig anwenderfreundlicher werden. Gerade in der täglichen Abrechnungspraxis können eindeutigere Strukturen dazu beitragen, Rückfragen zu vermeiden und Abrechnungsprozesse effizienter zu gestalten.
Neuer Unterabschnitt für arthroskopische Leistungen
Auch im Bereich der arthroskopischen Leistungen kommt es zu einer wesentlichen Neuerung. In Abschnitt L wird ein neuer Unterabschnitt XVII. Arthroskopie eingeführt. Dieser orientiert sich stärker am aktuellen medizinischen Stand und arbeitet mit einer Pauschalen- und Zuschlagssystematik.
Die bisherigen Ziffern 2189 bis 2193 werden durch neue Gebührennummern im Bereich 3400 bis 3444 ersetzt. Ziel ist auch hier eine transparentere und besser nachvollziehbare Abrechnung arthroskopischer Eingriffe.
UV-GOÄ Gebühren 2026: 5-%-Anpassung und Ausnahmen
Parallel zur strukturellen Überarbeitung ist zum 01. Juli 2026 eine lineare Gebührenerhöhung um 5 Prozent vorgesehen. Diese Anpassung betrifft jedoch nicht alle Bereiche der UV-GOÄ.
Diese Bereiche sind von der 5-%-Erhöhung ausgenommen
Von der Erhöhung ausgenommen sind nach aktuellem Stand:
- Abschnitt B
- der neue Unterabschnitt XVII. Arthroskopie mit den Nrn. 3400 bis 3444
- die Laborziffern 4780, 4782, 4783 und 4785
Für die Abrechnung ist der Tag der Leistungserbringung entscheidend. Leistungen, die ab dem 01.07.2026 erbracht werden, sind nach der dann geltenden UV-GOÄ abzurechnen.
Was bedeutet das für die Abrechnungspraxis?
Die Änderungen bringen nicht nur neue Gebührenpositionen und angepasste Beträge mit sich, sondern auch eine veränderte Struktur innerhalb der UV-GOÄ. Für Praxen, Kliniken und Abrechnungsstellen ist es daher sinnvoll, sich rechtzeitig mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen.
Besonders relevant sind die Anpassungen für die korrekte Anwendung neuer Ziffern, die Prüfung bestehender Abrechnungsprozesse und die Abstimmung mit Praxis- oder Kliniksoftware. Eine frühzeitige Vorbereitung kann helfen, Umstellungsaufwand zu reduzieren und Abrechnungsfehler zu vermeiden.
Fazit: UV-GOÄ Änderungen 2026 frühzeitig prüfen und Abläufe vorbereiten
Die UV-GOÄ wird zum 01. Juli 2026 in wichtigen Bereichen neu aufgestellt. Neben der Gebührenanpassung um 5 Prozent stehen vor allem eine klarere Struktur, neue Gebührenpositionen und die Einführung eines eigenen Unterabschnitts für arthroskopische Leistungen im Mittelpunkt. Für Leistungserbringende lohnt es sich, die Änderungen frühzeitig zu prüfen und die internen Abrechnungsabläufe entsprechend vorzubereiten.