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Neuerungen in der UV-GOÄ zum 01.01.2025
Zum 01.01.2025 sind Neuerungen in der UV-GOÄ in Kraft getreten.
Wussten Sie schon, dass unsere Serviceleistungen weit über das Schreiben von Rechnungen hinausgehen?
Wussten Sie schon, dass unsere Serviceleistungen weit über das Schreiben von Rechnungen hinausgehen?
GOÄ-Abrechnungstipp: Anwendung der richtigen Abrechnungsfaktoren
Wer kennt das nicht? Die Patienten melden sich an der Anmeldung als Privatpatient an und monieren nach Erhalt der Rechnung die Abrechnungsfaktoren.
Wieso sollen „Alt und Dauer-Diagnosen“ auf Rechnungen eigentlich vermieden werden?
Grundsätzlich ist es so, dass die Diagnose kein Pflichtbestandteil einer Rechnung, die entsprechend den Vorgaben der GOÄ erstellt wird, darstellt. Eine Rechnung muss gemäß § 12 GOÄ lediglich (mindestens) die dort ausdrücklich genannten Pflichtangaben enthalten.
Potenzialanalyse: Welche ungenutzten Chancen stecken in Ihrer Praxis?
Eine Potenzialanalyse kann helfen, versteckte Chancen zu identifizieren und Abläufe effizienter zu gestalten. Sie bietet eine fundierte Grundlage für gezielte Optimierungen und langfristige Verbesserungen. In einer umfänglichen Prüfung werden verschiedene Bereiche untersucht.
Unsere Entlastung für Sie – das Honorarmanagement
Mit dem Honorarmanagement übertragen Sie uns als PVS eine der zeitaufwändigsten bürokratischen Aufgaben aus dem Praxisalltag. Dabei bieten wir Ihnen ein Rundumpaket und bereiten Ihre Daten für den Steuerberater auf – das heißt für Sie: Weniger Buchhaltungsaufwand und mehr Ressourcen für die Betreuung
Neue Abrechnungsempfehlungen stärken psychotherapeutische Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK), den Beihilfeträgern von Bund und Ländern sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) neue Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen entwickelt.