Sie kennen das: Ein Termin ist deutlich komplexer als der „Normalfall“. Mehr Gesprächsbedarf, mehr Abwägung, erschwerte Untersuchung, zusätzliche Schritte. Genau dafür sind GOÄ-Steigerungsfaktoren da: Sie bilden den tatsächlichen Aufwand fair ab.
Trotzdem werden Steigerungen im Alltag oft zurückhaltend eingesetzt, weil viele Ärztinnen und Ärzte Rückfragen, Kürzungen oder unnötigen Schriftverkehr vermeiden möchten. Die Folge: Honorar bleibt liegen, obwohl die Leistung erbracht wurde. In diesem Beitrag erfahren Sie praxisnah, wie Sie den Steigerungssatz in der GOÄ sinnvoll einsetzen, typische Fehler vermeiden und Begründung sowie Dokumentation in der Patientenakte so gestalten, dass sie tragfähig sind.
Warum Steigerungsfaktoren in der GOÄ so wichtig sind
In der GOÄ ist der Schwellenwert (oft synonym als Regelsatz bezeichnet) der entscheidende Faktor für einen durchschnittlichen Behandlungsaufwand. Der Praxisalltag ist aber selten durchschnittlich. Steigerungsfaktoren schaffen hier Spielraum, um Mehraufwand korrekt abzurechnen, ohne auf unklare Konstruktionen auszuweichen.
Typische Fälle, in denen ein erhöhter Faktor nachvollziehbar sein kann:
- Längere, komplexe Gespräche (z. B. Therapieumstellung bei Multimorbidität)
- Erschwerte Untersuchung (z. B. schwierige Lagerung, starkes Schmerzgeschehen)
- Besondere Umstände der Durchführung (z. B. Schwere der Grunderkrankung, Berücksichtigung umfangreicher Vorbefunde)
Der Schlüssel ist nicht „möglichst hoch“, sondern passend und begründbar. So wird Honoraroptimierung in der GOÄ zum seriösen, sicheren Prozess.
Rechtlicher Rahmen der GOÄ-Steigerungsfaktoren
(§ 5 GOÄ)
Für die Praxis reicht meist ein Überblick über zwei Punkte: Schwellenwerte und Begründungspflichten.
Regel‑ und Höchstsätze
Je nach Leistungsbereich gelten unterschiedliche Rahmen:
- Ärztliche Leistungen: Gebührenrahmen bis 3,5-fach, Schwellenwert 2,3-fach
- Technische/apparative: bis 2,5-fach, Schwellenwert 1,8-fach
- Labor (Abschnitt M): bis 1,3-fach, Schwellenwert 1,15-fach
Merksatz: Bis zum Schwellenwert ist der Ansatz in der Regel unproblematisch. Über dem Schwellenwert braucht es eine konkrete, einzelfallbezogene Begründung
Anforderungen an Begründung und Dokumentation
Steigern Sie über den Schwellenwert, muss die Begründung verständlich sein und zur Patientenakte passen. Pauschale Formulierungen führen häufig zu Rückfragen, etwa:
- „erhöhter Zeitaufwand“
- „schwieriger Patient“
- „komplizierter Verlauf“
Besser sind kurze, konkrete Gründe, die den Mehraufwand greifbar machen:
- „Verlängertes Gespräch zur Therapieanpassung bei Multimorbidität und Mehrfachmedikation.“
- „Erschwerte Untersuchung bei schwieriger Lagerung des Patienten aufgrund eines starken Schmerzgeschehens“
- „Erhöhter Koordinationsaufwand wegen komplexer Vorbefunde und notwendiger interdisziplinärer Abstimmung.“
Praxisregel: Die Rechnung begründet knapp. Die Akte belegt (z. B. Dauer, Besonderheiten, zusätzliche Schritte). Dann lassen sich Rückfragen meist schnell und sachlich klären.
Typische Fehler bei Steigerungsfaktoren in Praxis und Klinik
Unzureichende oder pauschale Begründung
Wenn immer wieder die gleiche Standardbegründung erscheint, wirkt das austauschbar und lädt zu Nachfragen ein. Ein präziser Satz, der zum Termin passt, ist häufig ausreichend.
Mangelnde Nachvollziehbarkeit für Kostenträger
Beanstandungen entstehen oft, wenn Begründung und Akte nicht zusammenpassen oder die Zuordnung unklar bleibt. Typische Auslöser:
- Zeitaufwand wird begründet, aber keine Dauer dokumentiert
- erschwerte Durchführung wird angegeben, aber keine Besonderheiten in der Akte
- mehrere Leistungen sind gesteigert, aber ohne klare Zuordnung der Begründung
Kurz-Check: Kann eine außenstehende Person erkennen, was aufwendiger war, warum der Faktor höher ist und wo das dokumentiert wurde? Wenn ja, ist die Ausgangslage sehr gut.
Praxisbeispiele: Steigerungsfaktoren sinnvoll und sicher nutzen
Die Beispiele zeigen die Logik. Welche Ziffer konkret passt, hängt von Inhalt, Dauer und Konstellation ab.
Beispiel Hausarztpraxis
- Situation: Multimorbide Patientin, Therapieumstellung, Mehrfachmedikation, Angehörige eingebunden, Kontrollplan.
- Begründung (Rechnung): „Verlängertes Gespräch zur Therapieplanung bei Multimorbidität und Anpassung der Mehrfachmedikation, Einbezug der Angehörigen.“
- Dokumentation: Gesprächsdauer, Kerninhalte/Entscheidungen, Plan (Kontrollen, Koordination).
Beispiel orthopädische Fachpraxis
- Situation: Starke Schmerzen, eingeschränkte Lagerung, zusätzliche Untersuchungsschritte.
- Begründung (Rechnung): „Erschwerte Untersuchung bei schwieriger Lagerung des Patienten aufgrund eines starken Schmerzgeschehens. “
- Dokumentation: Lagerung/Schmerz, Ergebnis und Konsequenz (Therapie, weitere Diagnostik).
Beispiel Klinik / Wahlleistungen
- Situation: Wahlärztliches Setting, erhöhte Komplexität durch Komorbidität, erweiterte Aufklärung, Koordinationsaufwand.
- Begründung (Rechnung): „Erhöhter Schwierigkeitsgrad bei relevanter Komorbidität und erweitertem Aufklärungs- und Koordinationsaufwand.“
- Dokumentation: Risikoprofil, Inhalte der Aufklärung, relevante Zusatzschritte/Abstimmung
Wie eine PVS Sie bei Steigerungsfaktoren in der GOÄ unterstützen kann
In der Praxis scheitert es selten am medizinischen Verständnis, sondern an Zeitdruck, Routine und klaren Standards. Genau hier entlastet eine privatärztliche Verrechnungsstelle.
Mit der Zusammenarbeit mit der PVS Westfalen-Nord gewinnen Sie:
- Sicherheit: Plausibilitätscheck, ob Faktor, Begründung und Rahmen zusammenpassen
- Effizienz: weniger Rückfragen, klare Abläufe und Standards fürs Team
- Entlastung: Unterstützung bei Einwänden von Kostenträgern und bei belastbaren Formulierungen
Wenn Sie Ihre GOÄ-Abrechnung spürbar entlasten und zugleich sicher aufstellen möchten, übernehmen wir auf Wunsch Ihre privatärztliche Abrechnung im laufenden Prozess: von der Rechnungserstellung über Qualitätskontrollen bis zur Kommunikation bei Rückfragen von Privatversicherungen und Beihilfestellen.
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