Seit dem 1.7.2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen, denen mittlerweile alle Beihilfestellen sowie der PKV-Verband zugestimmt haben. Die Empfehlungen enthalten Analogberechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Diese Vereinbarung finden Sie hier.
Diese Empfehlungen wurden gemeinsam von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Bundesärztekammer (BÄK), den Beihilfeträgern von Bund und Ländern sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) erarbeitet. Ihr Ziel: eine transparente und einheitlichere Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen.
Mehr Klarheit bei Akutbehandlungen
Ein zentraler Vorteil der neuen Empfehlungen ist die verbesserte Möglichkeit, psychotherapeutische Akutbehandlungen abzurechnen. Psychotherapeut*innen können nun mehrere Sitzungen im Rahmen einer akuten Krisenintervention durchführen, ohne auf individuelle Absprachen mit den Kostenträgern angewiesen zu sein. Dies erleichtert den Zugang zu modernen Behandlungsangeboten erheblich.
Keine bindende Vorgabe – Was bedeutet das für die Praxis?
Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Empfehlungen keine verbindlichen Vorschriften darstellen. Obwohl der PKV-Verband sie mitgetragen hat, sind private Versicherungen nicht automatisch verpflichtet, sie anzuerkennen. Daher kann es in der Praxis Unterschiede bei der Erstattung geben. Hier sind Psychotherapeut*innen gut beraten, sich frühzeitig mit den jeweiligen Versicherungen in Verbindung zu setzen.
Wie hoch sind die neuen Vergütungssätze?
Während einige Empfehlungen zu höheren Honoraren führen, bleibt die grundsätzliche Begrenzung der Steigerungssätze bestehen. Der Regelhöchstsatz liegt weiterhin beim 2,3-fachen Satz der GOÄ bzw. beim 1,8-fachen Satz für Diagnostik. In gut begründeten Fällen kann ein höherer Steigerungssatz angewendet werden.
Weiterer Reformbedarf bleibt bestehen
Trotz der positiven Entwicklungen zeigt sich weiterhin ein erheblicher Reformbedarf der Gebührenordnungen (GOÄ/GOP). Die letzte Anpassung der psychotherapeutischen Honorare erfolgte 1996, sodass viele moderne Therapieformen in den aktuellen Verzeichnissen nicht berücksichtigt sind. Hier sind langfristige Lösungen gefragt.
Weitere Informationen und FAQ
Hier finden Sie „Hinweise und Erläuterungen zur Anwendung der Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen “. Wir empfehlen allen betroffenen Psychotherapeut*innen, sich dort über die aktuellen Regelungen zu informieren.
Alle Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der Bundesärztekammer.
Wir bleiben für Sie am Thema dran und berichten weiterhin über relevante Entwicklungen!