Berlin – Leistungen der Unfallversicherungen werden seit dem 1. Januar höher vergütet. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) geeinigt, wie die KBV mitteilte.
- Demnach erhalten Durchgangsärzte bei der Versorgung von Patienten nach einem Arbeitsunfall seit Jahresbeginn 20,00 Euro statt 17,81 Euro für Durchgangsarztberichte. Damit sollen in einem ersten Schritt die gestiegenen Kosten der Ärzte bei der Betreuung von Unfallverletzten für die gesetzliche Unfallversicherung ausgeglichen werden.
- Die Zuschläge für ambulante Operationen (Nr. 442 und 442a bis 445 UV-GOÄ) sind ebenfalls um rund zehn Prozent gestiegen: Sie liegen nun je nach Behandlungsumfang zwischen 35,83 und 197,10 Euro – und damit deutlich über den bisher gezahlten. Um rund 14 Prozent wurden zudem die Gebühren für den Epikutantest zum Nachweis bestimmter allergischer Reaktionen (Nr. 380, 381 und 382) angehoben.
- Darüber hinaus hat die Ständige Gebührenkommission von KBV und Unfallversicherung die Aufnahme neuer Leistungen in die Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) beschlossen und die Leistungslegenden entsprechend angepasst. So können Unfallverletzte nun auch telemedizinisch beraten werden. Hierfür wurden die Nummern 10 (8,00 Euro) und 10a (16,00 Euro) eingeführt – für Leistungen von einer Dauer von bis zu 10 Minuten und für mehr als 10 Minuten. Die Kontrolle bestimmter Knochenbrüche bei bis zu 18-Jährigen kann nun über zwei neue Gebührennummern (Nr. 411 / 35,00 Euro und Nr. 411a / 10,00 Euro) abgerechnet und so die Strahlenbelastung durch Röntgenuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen vermieden werden.
- Weitere Anpassungen der Leistungslegenden betreffen die Fotodokumentation von Hautkrankheiten (Nr. 196 / 10,31 Euro), die Testung mit patienteneigenen Substanzen (Nr. 379) sowie die Photodynamische Therapie (PDT): Hier können Dermatologen mit der Tageslicht-PDT (Nr. 572 / 35,00 Euro) und der technisch simulierten Tageslicht-PDT (Nr. 573 / 75,00 Euro) zwei zusätzliche PDT-Formen abrechnen.
- Dank der Erweiterung der Nummer 740a ist es jetzt zudem möglich, die chemochirurgische Therapie aktinischer Keratosen abzurechnen.