GOÄ-Inflationsausgleich und Energiekostenausgleichspauschale – JETZT!

Angesichts der vorläufig festgefahrenen Verhandlungen rund um eine Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und gleichzeitig erheblich gestiegener Kosten für den Praxisbetrieb fordert der PVS Verband die umgehende Einführung einer GOÄ-Inflations- und Energiekostenausgleichpauschale.

„Das Unterfangen, die seit mehr als zwanzig Jahren grob vernachlässigte Gebührenordnung für Ärzte zu modernisieren“, so Dr. med. Michael Klinger (Vorstand PVS Verband), „entpuppt sich gerade auf den letzten Metern als besonders schwierig. Viele legitime Interessen gilt es zu berücksichtigen und dafür muss ggf. auch hingenommen werden, wenn es noch ein paar Wochen dauert, bis der weiße Rauch aufsteigt. Allerdings befinden wir uns auch in einer schweren Krisenzeit, die vor den Praxen nicht haltmacht und die Frage aufwirft, ob und wie ein geordneter Betrieb in den Praxen mittelfristig aufrechterhalten werden kann, zumal die GOÄ keine Anpassung an den aktuellen Kostenindex vorsieht.“

Während der Hochphase der Pandemie haben PKV und Ärzteschaft durch eine schnelle gemeinsame Empfehlung, gestiegene Kosten über die analoge Abrechnung der Gebührenposition 245 A abzufedern, ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt, in Selbstverantwortung und Staatsferne ein Problem kurzfristig und zum Wohle aller lösen zu können.

„Ein ähnliches Handeln ist auch jetzt geboten. Andernfalls werden die Ärztinnen und Ärzte gezwungen sein, die Möglichkeiten der heutigen GOÄ bis hin zur Anwendung des Mittels der Honorarvereinbarung zwischen Arzt und Patient – und damit dem Überschreiten des 3,5-fachen Satzes – intensiver zu nutzen, wovon heute nur zurückhaltend Gebrauch gemacht wird. Eine solche Entwicklung wird zu Verdruss führen. Das kann niemand wollen. Vielmehr braucht es erneut ein gemeinsames Ziehen am gleichen Strickende,“ so Dr. Klinger abschließend.

Der PVS Verband wird die Entwicklung der Kosten in den Praxen weiterhin genau im Auge behalten, auch um die Politik auf die Gefahren für die Versorgungslandschaft hinzuweisen.

Quelle: PVS