Wer kennt das nicht?
Die Patienten melden sich an der Anmeldung als Privatpatient an und monieren nach Erhalt der Rechnung die Abrechnungsfaktoren.
Privat ist eben nicht gleich privat! In der Privatliquidation gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Abrechnungsmöglichkeiten.
Um bereits bei der Einreichung der Abrechnungsdaten eine korrekte Rechnungslegung sicherzustellen und Rückfragen zu vermeiden, ist es wichtig, den richtigen Versicherungstarif anzugeben und in der Patientendatei festzuhalten.
In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen in diesem Beitrag einen Überblick durch den Dschungel der verschiedenen ärztlichen Gebührensätze verschaffen.
Für die Postbeamtenkrankenkasse Gruppe B im ambulanten Bereich liegt der ärztliche Faktor bei 1,90.
Für die KVB Beitragsklassen I bis III im ambulanten Bereich liegt der ärztliche Faktor bei 2,20.
In der KVB Beitragsklasse IV (ambulant) beträgt der ärztliche Faktor 2,30.
Bei den KVB Chefarzt-Tarifen liegt der ärztliche Faktor für Mehrbettzimmer im stationären Bereich bei 2,20. Im gleichen Tarif aber mit der Belegung in einem Privatzimmer beträgt der ärztliche Faktor 2,30.
Der Basistarif (nur für Vertragsärzte mit lebenslanger Arztnummer) hat einen ärztlichen Faktor von 1,20.
Der Standardtarif neu (Vertrag ab dem 01.07.2007) weist einen ärztlichen Faktor von 1,80 auf.
Im alten Standardtarif (Vertrag vor dem 01.07.2007) liegen die Werte bei einem ärztlichen Faktor von 1,70.
Schließlich gilt für den Studententarif ein ärztlicher Faktor von 1,70.
Haben Sie noch Fragen?
Unser Expertenteam steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.