Die Gebührensätze der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) erhöhen sich zum 1. Juli dieses Jahres um fünf Prozent. Das hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen, der Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung und der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) angehören.
Wie die KBV mitteilte, wurde eine „lineare Honorarsteigerung über fünf Jahre ausgehandelt“. In den folgenden vier Jahren sollen die Gebühren für ärztliche Leistungen entsprechend der Grundlohnsummenentwicklung angehoben werden – maximal um fünf Prozent jährlich. Die Anpassung soll immer zum 1. Juli eines Jahres erfolgen.
Die höhere Vergütung kommt nach Angaben der KBV allen Ärzten zugute, die für die gesetzliche Unfallversicherung tätig sind. Sie gilt für alle Leistungen, die bei einem Wege- oder Arbeitsunfall nach der UV-GOÄ, dem Leistungs- und Gebührenverzeichnis der Unfallversicherung, berechnungsfähig sind.
Ausgenommen sind Bereiche, die mit anderen Berufsgruppen, zum Beispiel Physiotherapeuten, separat verhandelt werden. Auch für PCR-Tests nach den Nummern 4780, 4782, 4783 und 4785 der UV-GOÄ gilt die jetzt beschlossene Erhöhung nicht, schreibt die KBV weiter. Sie sollen entsprechend der Kosten, die für diese Tests anfallen, neu bewertet werden.
Quelle: Ärtzeblatt.de