Die 5 häufigsten Fehler bei der GOÄ-Abrechnung und wie Sie diese vermeiden

Die korrekte Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist essenziell für eine reibungslose Privatliquidation. Fehler in diesem Prozess können nicht nur zu finanziellen Einbußen führen, sondern auch zu zeitaufwändigen Auseinandersetzungen mit Patienten und Versicherungen. Als PVS Westfalen-Nord unterstützen wir Sie dabei, diese Fehler zu vermeiden und Ihre Abrechnung effizient zu gestalten.

1. Fehlende oder unzureichende Dokumentation

Eine lückenhafte Dokumentation der erbrachten Leistungen erschwert die korrekte Abrechnung und kann zu Honorareinbußen führen. Jeder Schritt der Anamnese, Diagnostik und Therapie sollte detailliert festgehalten werden.

Unser Tipp: Nutzen Sie standardisierte Dokumentationsvorlagen und schulen Sie Ihr Team regelmäßig im Umgang mit der GOÄ.

2. Falsche Anwendung von Steigerungsfaktoren

Die GOÄ erlaubt die Anpassung von Steigerungsfaktoren je nach Aufwand und Schwierigkeit der Leistung. Eine fehlerhafte Anwendung kann jedoch zu Beanstandungen führen.

Unser Tipp: Bewerten Sie den individuellen Aufwand jeder Leistung sorgfältig und dokumentieren Sie die Gründe für erhöhte Steigerungsfaktoren klar und nachvollziehbar.

3. Nichtbeachtung von Ausschlussziffern

Einige GOÄ-Ziffern schließen die gleichzeitige Abrechnung anderer Leistungen aus. Unkenntnis oder Missachtung dieser Ausschlüsse kann zu Doppelabrechnungen und Rückforderungen führen.

Unser Tipp: Überprüfen Sie bei jeder Abrechnung die Kompatibilität der gewählten Ziffern und konsultieren Sie bei Unsicherheiten die GOÄ oder unsere Experten.

4. Fehlerhafte Analogabrechnungen

Für Leistungen, die nicht explizit in der GOÄ aufgeführt sind, kann eine analoge Bewertung erfolgen. Eine unsachgemäße Analogabrechnung kann jedoch zu Streitigkeiten führen.

Unser Tipp: Wählen Sie für Analogabrechnungen stets eine vergleichbare Leistung hinsichtlich Art, Kosten und Zeitaufwand und begründen Sie Ihre Wahl ausführlich.

5. Unzureichende Berücksichtigung von Sachkosten

Zusätzliche Kosten für Materialien oder Medikamente müssen korrekt und nachvollziehbar abgerechnet werden. Fehler hierbei können zu finanziellen Verlusten führen.

Unser Tipp: Führen Sie eine genaue Auflistung aller verwendeten Materialien und deren Kosten und legen Sie diese der Abrechnung bei.

Die Vermeidung dieser häufigen Fehler erfordert Sorgfalt und aktuelles Wissen über die GOÄ. Als PVS Westfalen-Nord stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise zur Seite, um Ihre Abrechnungen professionell und fehlerfrei zu gestalten. Überlassen Sie uns die Abrechnung, damit Sie sich voll und ganz auf die Betreuung Ihrer Patienten konzentrieren können. 

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