Deutscher Ärztetag beschließt die Novellierung der GOÄ– jetzt ist die Politik in der Pflicht

Pressemitteilung

Stand Juni 2025

 Der Deutsche Ärztetag hat mit großer Mehrheit dem Entwurf zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zugestimmt. Somit liegt nun ein konsentierter Entwurf für die neue GOÄ vor. „Wir beglückwünschen die Bundesärztekammer und den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) ausdrücklich zum erfolgreichen Abschluss einer 25 Jahre andauernden Verhandlung!“, so der Vorstand des PVS Verbandes.

Herr Dr. med. Christof Mittmann, Vorsitzender des Verbandes, ergänzt: „Dies ist ein Meilenstein nach über vierzig Jahren Stillstand. Er beweist die Handlungsfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung. Gemeinsam haben die Privaten Kostenträger und die Ärzteschaft die Ihnen von der Politik übertragene Aufgabe erfüllt. Nun muss das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Verordnungsgeber tätig werden und die Verordnung sowie potenzielle Begleitgesetze auf den Weg bringen. Die Novellierung der GOÄ ist nicht nur für die erfolgreiche Weiterentwicklung einer medizinisch hochwertigen und modernen Gesundheitsversorgung notwendig, sondern auch verfassungsrechtlich im Sinne des Patientenschutzes geboten.“

Die PVS Westfalen-Nord hat den Prozess eng begleitet und analysiert nun die möglichen Auswirkungen. Unser Ziel: inhaltlich und technisch optimal vorbereitet zu sein, um Ihnen fundierte Umsetzungsempfehlungen zu geben. Solange die Ausarbeitung des Entwurfs andauert, bitten wir um Verständnis, dass konkrete Empfehlungen zur Umsetzung derzeit noch nicht möglich sind.

Bis dahin: Alle Möglichkeiten ausschöpfen

Ärztinnen und Ärzte sollten die Zeit bis zur Einführung der neuen GOÄ als Chance sehen, die Möglichkeiten der aktuell gültigen Gebührenordnung voll auszuschöpfen. Insbesondere die flexiblen Honorarfaktoren bieten Spielräume, die in der Vergangenheit häufig ungenutzt blieben.

Wir bei der PVS Westfalen-Nord beobachten die Entwicklungen genau und halten Sie auf dem Laufenden.