Es wurde am 08.04.2023 beschlossen, dass Covid-Schutzimpfungen nun Teil der Regelversorgung sind und die Coronavirus-Impfverordnung außer Kraft getreten ist. Die Vergütung für die Impfungen wird auf Landesebene festgelegt. Für Privatpatienten werden die Impfungen privat liquidiert. Bis Ende 2023 werden die Impfstoffe für alle Versicherten (GKV und PKV) weiterhin durch den Bund zur Verfügung gestellt, jedoch wird das Impfzubehör (Spritzen, Kanülen, gegebenenfalls Kochsalzlösung) künftig nicht mehr mitgeliefert. Die höhere Vergütung der Impfung gegen Influenza wurde ebenfalls veröffentlicht. Die entsprechende Meldung der KBV sowie die Veröffentlichung der KVWL für NRW sind in den genannten Links zu finden.
KBV – Corona: Was sich ab 8. April in der Versorgung ändert
COVID-19-Impfungen nun in der Regelversorgung – höhere Vergütung der Impfung gegen Influenza | KVWL