Der Fall
Bei einer endoskopischen Untersuchung wurde zusätzlich Narrow Band Imaging (NBI) eingesetzt. Die Versicherung lehnte die Erstattung der analog berechneten GOÄ-Nr. 634 mit der Begründung ab, die Leistung sei bereits Bestandteil der Zielleistung.
GOÄ-Leistungstext
Nr. 634:
Lichtreflex-Rheographie, einschließlich quantitativer Auswertung. Die GOÄ Nr. 634 wird im Zusammenhang mit Narrow Band Imaging analog
angesetzt. Die analoge Berechnung bezieht sich dabei auf den Zuschlag für das eingesetzte endoskopische Bildgebungsverfahren.
Beanstandung der Versicherung
Die Versicherung vertritt die Auffassung, dass die Anwendung von NBI bereits mit der berechneten endoskopischen Zielleistung abgegolten und daher nicht gesondert berechnungsfähig sei. Diese Beanstandung betrifft somit nicht die endoskopische Untersuchung selbst. Sie bezieht sich auf die Frage, ob der ergänzende Einsatz von Narrow Band Imaging gesondert berücksichtigt werden kann.
Was ist Narrow Band Imaging?
Narrow Band Imaging ist ein spezielles optisches Verfahren, bei dem schmalbandiges Licht mit 415 nm und 540 nm eingesetzt wird.
Durch diese Lichtwellenlängen werden Gefäße und Schleimhautstrukturen kontrastreicher dargestellt. Dies kann insbesondere die Erkennung verdächtiger Läsionen und Tumoren verbessern. NBI ergänzt damit die endoskopische Untersuchung durch eine besondere Bilddarstellung. Die Anwendung erfolgt zusätzlich zur endoskopischen Zielleistung.
Abrechnungsgrundlage für NBI nach GOÄ Nr. 634 analog
Die analoge Berechnung wird ausdrücklich durch eine Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer gestützt.
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat am 21.08.2020 die vom Ausschuss „Gebührenordnung“ am 18.06.2020 befürwortete Abrechnungsempfehlung verabschiedet. Sie betrifft den Zuschlag für:
- Narrow Band Imaging
- Blue Light Imaging
- Light Color Imaging
- ähnliche Bildgebungsverfahren
Danach ist der Zuschlag je Sitzung analog nach GOÄ Nr. 634 „Lichtreflex Rheographie“ abzurechnen.
Fazit zur analogen Berechnung der GOÄ Nr. 634
NBI stellt eine eigenständige diagnostische Erweiterung über die Zielleistung hinaus dar. Die analoge Berechnung der GOÄ Nr. 634 entspricht der hierzu verabschiedeten Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer.
Für die Begründung gegenüber einer Versicherung sind insbesondere der Einsatz von Narrow Band Imaging sowie die Abrechnungsempfehlung zum Zuschlag analog nach GOÄ Nr. 634 relevant.
Sie haben Fragen zur Abrechnung der GOÄ-Nr. 634 oder zu ähnlichen Abrechnungsfällen? Wir unterstützen Sie gern.
PVS Westfalen-Nord, Telefon: 02533 299-0, E-Mail: info@pvs-wn.de
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Lesen Sie auch unseren Praxisfall aus der Abrechnungsprüfung zur GOÄ-Nr. 75.
Das Beitragsbild wurde mit Hilfe von KI erstellt.