Willkommen bei
der PVS Westfalen-Nord
Als führendes Unternehmen für Privatärztliche Abrechnung betreuen wir rund 2.500 Mediziner:innen – von Praxen bis Krankenhäusern. Mit fast 100 Jahren Erfahrung bieten wir klar nachvollziehbare, rechtlich einwandfreie Abrechnung nach GOÄ und gestalten Ihre Prozesse effizient und professionell.
Starker Partner an Ihrer Seite
Häufig gestellte Fragen
Wie beginne ich die Zusammenarbeit mit der PVS Westfalen-Nord?
Wenn Sie sich für die Zusammenarbeit mit der PVS Westfalen-Nord entschieden haben, senden wir Ihnen gerne Vertragsunterlagen zu.
Sobald Sie uns die ausgefüllten Vertragsunterlagen zurückgesendet haben, erhalten Sie eine E-Mail zur persönlichen Identifikation.
Gemäß dem Geldwäschegesetz (GWG) sind wir dazu verpflichtet, die Identität unserer Kunden zu überprüfen, um sicherzustellen, dass unsere Dienstleistungen nicht für illegale Aktivitäten genutzt werden.
Sobald diese erfolgt ist, richten wir Ihr Konto ein und unsere Zusammenarbeit kann direkt starten.
Weitere Informationen finden Sie auch unter der Frage „Warum besteht eine Identifizierungspflicht und warum muss ich Auskunft zum wirtschaftlich Berechtigten geben?“
Wann zahlt mir die PVS das Geld aus?
Der Patient zahlt den Rechnungsbetrag zunächst auf das Bankkonto der PVS Westfalen-Nord.
Standardmäßig zum Monatsende wird das auf Ihrem PVS-Konto entstandene Guthaben auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Benötige ich neue Einwilligungserklärung von meinen Patienten?
Ambulante Behandlung:
Bitte holen Sie von Ihren Patient:innen eine neue Einwilligung zur Weitergabe der Abrechnungsdaten ein.
Entsprechende Vordrucke können Sie hier runterlagen. Die unterschriebenen Formulare archivieren Sie bitte in Ihren Unterlagen.
Stationäre Behandlung:
Bitte achten Sie darauf, dass die PVS Westfalen-Nord in Ihrer Wahlleistungsvereinbarung namentlich genannt ist.
Ein Muster dieser Vereinbarung finden Sie hier:
Bin ich an Kündigungsfristen gebunden, wenn ich die Zusammenarbeit mit der PVS beenden möchte?
Als Kunde haben Sie die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis zum Monatsende mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
Die PVS kann das Vertragsverhältnis zum Quartalsende kündigen und muss hierfür eine Frist von einem Monat einhalten.
Warum besteht eine Identifizierungspflicht und warum muss ich Auskunft zum wirtschaftlich Berechtigten geben?
Identifizierungspflicht
Nach dem Kreditwesengesetz [KWG] sind wir als privatärztliche Verrechnungsstelle ein „Finanzdienstleistungsinstitut“, d.h. wir unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen [BaFin] und werden von diesen „wie eine Bank“ behandelt. Entsprechend müssen wir neben dem KWG auch die Vorschriften des Geldwäschegesetzes [GwG] beachten.
Für die Kunden hat das zur Folge, dass unsererseits eine „Identifizierungspflicht“ besteht – Sie kennen diese Prozedere sicherlich von anderen Banken. Die Verletzung dieser Pflicht kann für uns empfindliche Strafen zur Folge haben.
Hierfür nutzen wir die Identifikationsmöglichkeiten der Deutschen Post. Es besteht die Möglichkeit sich Vor-Ort in einer Postfiliale aber auch online per Video zu identifizieren. Sobald Sie die Vertragsunterlagen zurückgesendet haben, erhalten Sie einen Link, über den Sie das Postident-Verfahren einleiten können. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.
Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten
Aufgrund des Geldwäschegesetzes (GWG) sind wir verpflichtet, wirtschaftlich Berechtigte unserer Kunden sowie „politisch exponierte Personen“ (PEP) abzuklären.
Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter?
Wirtschaftlich berechtigt im Sinne des GWG ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person, sonstige Gesellschaft oder eine Rechtsgestaltung letztlich steht oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.
Bei juristischen Personen (wie z. B. GmbHs) zählt zu den wirtschaftlich Berechtigten jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar
- mehr als 25 % der Kapitalanteile hält,
- mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder
- auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.
Was ist eine Politische exponierte Person?
Politisch exponierte Person im Sinne des GW ist jede Person, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf intern., europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat oder ein öffentlliches Amt unterhalb der nat. Ebene, dessen politische Bedeutung vergleichbar ist, ausübt oder ausgeübt hat.
Hiervon umfasst sind insbesondere folgende Personen:
- Staats- und Regierungschefs, Minister, stellv. Minister, Staatssekretäre, Parlamentsmitglieder
- Mitglieder oberster Gerichte oder Justizbehörde
- Botschafter, Geschäftsträger, hochrangige Offiziere der Streitkräfte
- Mitglieder der Leitungs-, Verwaltungs- u. Aufsichtsgremien staatlicher Unternehmen
- Personen mit Funktionen auf Bundesebene, Bundespolitiker, BundesrichterI
An wen kann sich mein Patient wenden, wenn er Fragen zu einer Rechnung hat?
Unsere Mitarbeiter stehen für eventuelle Rückfragen Ihren Patienten unterstützend zur Seite.
Ebenso besteht die Möglichkeit über unser Patientenportal die meisten Fragen wie Stand der Rechnung etc. zu klären. Das entlastet Ihre Praxis von entsprechenden Nachfragen und klärt die Situation meist schnell – auch im Sinne Ihrer Patienten. Es besteht die Möglichkeit diese Seite mit Ihrem Logo zu gestalten. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne darauf an!
Wie sieht das Standard-Mahnverfahren der PVS aus?
Zahlungsziel: 35 Tage
- Erinnerung: nach weiteren 14 Tagen
- Erinnerung: nach weiteren 14 Tagen
- Erste Inkassomahnung: nach weiteren 14 Tagen
- Zweite Inkassomahnung: nach weiteren 14 Tagen
Gleicht der Patient nach dem kaufmännischen Mahnverfahren weiterhin die Forderung nicht aus, erhalten Sie eine Kundeninformation vor Mahnbescheid.
Hier empfehlen wir entweder die Streichung der Forderung oder das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten:
- Mahnbescheid: Einleitung gerichtlicher Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen
- Streichung: Streichung, da weitere Maßnahmen in keinem Verhältnis zu den Gerichts- und Rechtsanwaltskosten stehen
Sind Sie mit unserer vorgeschlagenen Maßnahme einverstanden, brauchen Sie nichts zu tun. Wenn Sie mit unserer vorgeschlagenen Maßnahme nicht einverstanden sind, geben Sie uns innerhalb von 14 Tagen eine entsprechende Nachricht.
Haben Sie einen Online-Service?
Die PVS stellt Ihnen den Online-Service PVS dialog kostenlos zur Verfügung.
Über diesen Online-Service können Sie Ihre Abrechnungsdaten zur PVS sicher und bequem übertragen.
PVS dialog kann noch vieles mehr. Auf unserem YouTube Kanal erfahren Sie, was PVS dialog alles für Sie leistet.
In unserem Serviceportal www.pvs-westfalen.local.loc/serviceportal erhalten Sie viele Antworten rund um das Thema PVS dialog, z. B. „Vergabe von Berechtigungen“ etc.
Wie erhalte ich die Dokumente von der PVS?
Kontoauszüge, Rechnungsausgangslisten, Kundeninformation vor Mahnbescheid, etc… erhalten Sie über unseren Online-Service PVS dialog. Die PDF-Dokumente stehen für vier Jahre zum Download bereit.
Berechtigte Nutzer werden per E-Mail benachrichtigt, sobald ein Dokument eingestellt wurde
Unser Team
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Unser Online-Service PVS dialog
In Zeiten zunehmender Digitalisierung ermöglichen wir Ihnen mit PVS dialog einen unkomplizierten Transfer von Daten für die Privatabrechnung.
Über PVS dialog stellen wir Ihnen außerdem täglich aktualisierte und transparent aufbereitete Übersichten zum aktuellen Stand von Honoraren sowie den direkten Vergleich von Rechnungsausgang, Zahlungseingang und Direktzahlung zur Verfügung.
In unseren Erklärvideo erfahren Sie noch viele weitere praktische Funktionen.
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