GOÄneu: Entwurf veröffentlicht – was Ärztinnen und Ärzte jetzt wissen sollten

GOÄ Gebührenordnung für Ärzte

Die Bundesärztekammer hat auf ihrer Homepage den Entwurf zur GOÄneu veröffentlicht: GOÄ-Novellierung – Bundesärztekammer .

Damit ist der aktuelle Stand der geplanten Reform der Gebührenordnung für Ärzte nun öffentlich einsehbar.

Was bedeutet „Entwurf zur GOÄneu“?

 

Bei dem veröffentlichten Dokument handelt es sich um einen Entwurf, also eine Arbeitsgrundlage. Bis zu einer Verabschiedung durch den Gesetzgeber wird es noch Anpassungen und Veränderungen des Entwurfs geben.
Das heißt: Es ist noch keine endgültige GOÄ, und es ergeben sich daraus noch keine unmittelbaren Änderungen für die Abrechnung im Praxisalltag.

Dennoch ist die Veröffentlichung relevant, weil sie zeigt:

  • wie die GOÄneu grundsätzlich aufgebaut sein könnte,

  • welche Leistungsbereiche neu strukturiert oder anders bewertet werden,

  • welche Richtung die Reform aktuell einschlägt.
     

Muss ich meine Abrechnung jetzt schon umstellen?

Nein. Der Entwurf ist keine rechtsgültige Abrechnungsgrundlage. Aktuell gilt weiterhin die bisherige GOÄ in der bestehenden Form.

 

Warum ist das Thema trotzdem wichtig?

Weil die GOÄneu langfristig Auswirkungen auf viele Bereiche haben kann, unter anderem:

  • Abrechnungspositionen und Leistungsbeschreibungen

  • Kombinationen, Ausschlüsse und Abrechnungslogik

  • Dokumentationsanforderungen

 

Fazit

Die Veröffentlichung des Entwurfs zur GOÄneu ist ein wichtiger Schritt in Richtung Reform. Für Ihre Abrechnung gilt aktuell weiterhin die bisherige GOÄ – aber der öffentliche Entwurf ist ein deutliches Signal: Das Thema bleibt in Bewegung.

 

Mehr zur GOÄ-Novellierung – inklusive Einordnung und aktueller Informationen – lesen Sie auf unserer Seite „GOÄ-Novellierung“.

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