Neue GOÄ

GOÄ-Novellierung
Einordnung und aktueller Stand

GOÄ Gebührenordnung für Ärzte

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird derzeit grundlegend überarbeitet. Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand der GOÄ-Novellierung, Hintergründe, geplante Änderungen und die nächsten Schritte – stets aktuell und verständlich zusammengefasst.

Kurz und knapp

  • Die aus  1996 stammende GOÄ ist veraltet und bildet den aktuellen Stand der Medizin nur noch unzureichend ab.

  • Eine Novellierung ist seit vielen Jahren im Gespräch, konnte bislang jedoch nicht umgesetzt werden.

  • Ärzteschaft und PKV-Verband haben 2025 einen gemeinsamen Vorschlag zur Novellierung an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übergeben

  • Die BÄK stellt den gemeinsamen GOÄneu-Entwurf (Stand: April 2025) der Öffentlichkeit zum Download bereit

  • Bis zu einer möglichen Einführung gilt weiterhin die aktuelle GOÄ.

Warum Reform?

Warum die bestehende GOÄ nicht mehr zeitgemäß ist

Die derzeit gültige GOÄ stammt aus dem Jahr 1996 und entspricht seit langem nicht mehr den heutigen medizinischen, technischen und wirtschaftlichen Realitäten. Seit Beginn der 2000er-Jahre wurde versucht, diese Defizite ohne grundlegende Reform zu überbrücken. Da der Gesetzgeber keine Initiative ergriff, mussten Ärzteschaft und private Kostenträger selbst praktikable Lösungen finden.

Diese Lösungen waren jedoch überwiegend provisorischer Natur: Neue Leistungen wurden über Analogziffern abgerechnet, steigende Kosten über höhere Steigerungssätze aufgefangen. Beides konnte strukturelle Schwächen zwar abmildern, sie aber nicht beheben.

Der Vorschlag einzelner Arztgruppen, anstelle einer Novellierung lediglich die Steigerungssätze oder den Punktwert nach oben anzupassen, würde diese Situation lediglich verschärfen und somit das Grundelement des freien Arztberufes gefährden.

Dr. Christof Mittmann
Vorstand PVS Verband/Vorstand PVS Westfalen-Nord

Der Weg zum
aktuellen Reformvorschlag

Erst ab der Mitte der 2010er-Jahre wurde eine grundlegende Neufassung der GOÄ ernsthaft verfolgt. Die Bundesärztekammer erhielt den Auftrag, gemeinsam mit dem PKV-Verband und den Beihilfestellen ein neues Gebührenwerk zu entwickeln. Ein erster Entwurf lag 2022 vor und wurde in Zusammenarbeit mit dem PVS-Verband in einem Testbetrieb erprobt.

Im Herbst 2024 stellte die Bundesärztekammer schließlich einen überarbeiteten Entwurf mit abgestimmter Preisstruktur den ärztlichen Verbänden und Fachgesellschaften zur Bewertung zur Verfügung.

Ein entscheidender Schritt folgte im Mai 2025: Der 129. Deutsche Ärztetag verabschiedete den Entwurf mit sehr großer Mehrheit. Damit erhielt die GOÄ-Reform erstmals eine klare Rückendeckung der Ärzteschaft und konnte in das gesetzgeberische Verfahren eingebracht werden.

Änderungen & Bestandteile

Was sich mit der neuen GOÄ grundsätzlich ändert

Die Systematik der GOÄ bleibt im Kern erhalten, wird jedoch inhaltlich deutlich erweitert. Zahlreiche neue Leistungspositionen – insbesondere im Bereich der sprechenden Medizin – führen zu einer erheblichen Ausweitung des Gebührenverzeichnisses.

Der aktuelle Entwurf umfasst mehr als 5.500 abrechenbare Positionen.

Zentrale Neuerungen der GOÄneu

  • Jede Leistung erhält einen festen Euro-Betrag; Punktwerte und Gebührenrahmen entfallen vollständig.

  • Individuelle Steigerungen sind nur noch in Ausnahmefällen möglich. Stattdessen werden zusätzliche Leistungen und besonderer Aufwand über Zuschläge vergütet.

  • Beratungen und Untersuchungen können ohne Einschränkungen neben anderen Leistungen angesetzt werden.

  • Bestimmte Leistungsarten wie Analogabrechnungen, Verlangensleistungen oder Früherkennungsmaßnahmen müssen eindeutig gekennzeichnet werden.

  • Operative und interventionelle Leistungen erfordern eine ergänzende Angabe der zugrunde liegenden Prozedur (OPS oder Klartext).

  • Eine GOÄ-Kommission aus Vertretern von BÄK, PKV und Beihilfestellen, soll künftig Anpassungen und Empfehlungen aussprechen.

Bestandteile

Was trotz Reform bestehen bleibt

Die grundlegenden rechtlichen Regelungen der GOÄ (§§ 1–12)

Das Einzelleistungsprinzip mit optionalen Zusatzleistungen

Die Möglichkeit, neue Leistungen analog abzurechnen

Individuelle Honorarvereinbarungen zwischen Arzt und Patient

Nächste Schritte

Zeitlicher Ausblick und nächste Etappen

Nach dem Beschluss auf dem Deutschen Ärztetag wurde der Entwurf der neuen GOÄ im Sommer 2025 offiziell an das Bundesgesundheitsministerium übergeben.

Nach Einschätzung der Bundesärztekammer ist inzwischen eine neue Dynamik entstanden. Die politischen Signale aus dem Bundesgesundheitsministerium deuten darauf hin, dass der gemeinsam erarbeitete Vorschlag von Ärzteschaft und PKV ernsthaft aufgegriffen wird. Auch auf fachlicher Ebene haben entsprechende Abstimmungen begonnen, womit ein jahrelanger Stillstand überwunden scheint und die GOÄ-Reform erstmals greifbar wird.

Bis zu einer möglichen Einführung sind noch mehrere formale Schritte erforderlich, darunter die Befassung von Kabinett, Bundestag und Bundesrat sowie eine vorgesehene Übergangsphase. Parallel dazu müssen die organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die neue Gebührenordnung praktisch umgesetzt werden kann.

Dazu zählt insbesondere die umfassende Anpassung bestehender Abrechnungs- und Praxisverwaltungssysteme. Sowohl Softwarelösungen in den Praxen als auch bei Abrechnungsdienstleistern müssen neu konzipiert, getestet und ausgerollt werden. Erst nach Abschluss dieser Vorarbeiten ist ein reibungsloser Start der GOÄneu realistisch.
PVS Verband

GOÄ-Reform verständlich erklärt

In einem Video des PVS-Verbandes erhalten Sie weitere Informationen, schauen Sie gerne rein.
Für Ihre Praxis

Was bedeutet das für Sie?

Sobald absehbar ist, wann und in welcher Form die GOÄneu eingeführt wird, wird es notwendig sein, Prozesse in Abrechnung, Dokumentation und Praxisorganisation gezielt anzupassen. 

Bis dahin gilt: keine Hektik. Wenn die Umsetzung ansteht, begleiten wir Sie selbstverständlich Schritt für Schritt und mit voller Unterstützung.

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