GOÄ-Novellierung
Einordnung und aktueller Stand
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird grundlegend überarbeitet. Nach jahrzehntelangem Reformprozess nimmt die Novellierung inzwischen konkrete Formen an.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand der GOÄneu, die wichtigsten geplanten Änderungen, den weiteren Zeitplan und darüber, was die neue Gebührenordnung für Ihre Praxis bedeuten könnte.
Stand: August 2026
GOÄneu: Wo stehen wir aktuell?
Die Arbeiten an der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) schreiten weiter voran. Nach Gesprächen mit ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften haben die Bundesärztekammer (BÄK) und der PKV-Verband einen überarbeiteten Entwurf an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt.
Der aktuelle Entwurf (Stand: 15.07.2026) sowie ein Vergleich zur Fassung, die auf dem 129. Deutschen Ärztetag vorgestellt wurde, stehen auf der Website der Bundesärztekammer zur Verfügung: Mehr Informationen
Das Bundesgesundheitsministerium prüft derzeit den nach dem 129. Deutschen Ärztetag 2025 übermittelten Entwurf. Parallel dazu wird ein Gutachten erstellt, das die vorgesehenen Folgenabschätzungen bewerten soll
Nach aktuellem Stand beabsichtigt das Ministerium, noch im Laufe dieses Jahres einen Referentenentwurf vorzulegen und anschließend das Gesetzgebungs- sowie Verordnungsverfahren einzuleiten.
Sollte dieser Zeitplan eingehalten werden, erscheint ein Inkrafttreten der neuen GOÄ zum 01.01.2028 zunehmend wahrscheinlich.
Wichtig: Bei der GOÄneu handelt es sich weiterhin um einen Entwurf. Die endgültige Ausgestaltung der neuen Gebührenordnung liegt beim Gesetz- und Verordnungsgeber. Bis zum Inkrafttreten gilt weiterhin die bestehende GOÄ.
Warum braucht es eine neue GOÄ?
Die derzeit gültige GOÄ bildet die medizinische und technische Entwicklung längst nicht mehr ausreichend ab. Ihr Gebührenverzeichnis basiert in wesentlichen Teilen auf einem deutlich älteren Stand der Medizin.
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden müssen deshalb häufig über Analogbewertungen abgerechnet werden. Auch veränderte Kostenstrukturen lassen sich mit dem bestehenden Gebührenwerk nur eingeschränkt abbilden.
Eine grundlegende Novellierung soll diese strukturellen Defizite beheben und die privatärztliche Abrechnung auf eine zeitgemäße Grundlage stellen.
Was soll die neue GOÄ erreichen?
Die neue Gebührenordnung soll insbesondere:
- den medizinischen Fortschritt besser abbilden,
- eine moderne und transparente Grundlage für die privatärztliche Abrechnung schaffen,
- ärztliche Leistungen angemessen bewerten,
- veränderte Kostenstrukturen berücksichtigen,
- die sprechende Medizin stärker abbilden und
- eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Gebührenwerks ermöglichen.
Der Vorschlag einzelner Arztgruppen, anstelle einer Novellierung lediglich die Steigerungssätze oder den Punktwert nach oben anzupassen, würde diese Situation lediglich verschärfen und somit das Grundelement des freien Arztberufes gefährden.
Der Weg zum
zur neuen GOÄ
Die Reform der Gebührenordnung beschäftigt die Ärzteschaft bereits seit vielen Jahren. Ab Mitte der 2010er-Jahre wurde die grundlegende Neufassung intensiv vorangetrieben.
Unter Federführung der Bundesärztekammer entstand gemeinsam mit ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften ein neues Gebührenverzeichnis. 2022 wurde eine Fassung in einem Testbetrieb erprobt. Dabei wurden unter anderem mit Unterstützung der Privatärztlichen Verrechnungsstellen bestehende GOÄ-Rechnungen auf die neue Systematik übertragen.
2024 wurde die Abstimmung mit dem PKV-Verband intensiviert. Ein entscheidender Schritt folgte am 29. Mai 2025: Der 129. Deutsche Ärztetag stimmte dem zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband konsentierten Entwurf mit großer Mehrheit zu.
Im Juni 2025 wurde der Entwurf an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt. Im Juli 2026 folgte eine aktualisierte Fassung des Rechtsteils und des Gebührenverzeichnisses.
Erarbeitung des neuen Leistungskatalogs und der Bewertungen
Testbetrieb der neuen GOÄ
Intensive Abstimmung zwischen BÄK, PKV-Verband und ärztlichen Verbänden
Zustimmung des Deutschen Ärztetages und Übermittlung des konsentierten Entwurfs an das BMG
Prüfung und Weiterentwicklung des GOÄ-Entwurfs durch das BMG
Vorbereitung eines Referentenentwurfs durch das Bundesministerium für Gesundheit
Was sich mit der neuen GOÄ grundsätzlich ändert
Die grundlegende Systematik der GOÄ bleibt erhalten. Das Gebührenverzeichnis wird jedoch umfassend modernisiert und deutlich erweitert.
Der aktuelle Entwurf umfasst mehr als 5.500 abrechenbare Positionen.
Dadurch sollen Leistungen wesentlich differenzierter abgebildet werden können. Insbesondere die sprechende Medizin erhält im neuen Gebührenverzeichnis einen höheren Stellenwert.
Zentrale Neuerungen der GOÄneu
Jede Leistung erhält einen festen Euro-Betrag; Punktwerte und Gebührenrahmen entfallen vollständig.
Individuelle Steigerungen sind nur noch in Ausnahmefällen möglich. Stattdessen werden zusätzliche Leistungen und besonderer Aufwand über Zuschläge vergütet.
Beratungen und Untersuchungen können ohne Einschränkungen neben anderen Leistungen angesetzt werden.
Analogabrechnungen, Verlangensleistungen und Früherkennungsleistungen müssen künftig besonders gekennzeichnet werden. Vorgesehen sind hierfür die Kennzeichnungen (V/F/E/W/R/A).
Operative und interventionelle Leistungen erfordern eine ergänzende Angabe der zugrunde liegenden Prozedur (OPS oder Klartext).
Eine GOÄ-Kommission aus Vertretern von BÄK, PKV und Beihilfestellen, soll künftig Anpassungen und Empfehlungen aussprechen.
Was trotz Reform bestehen bleibt
Auch mit der GOÄneu sollen wesentliche Grundprinzipien der privatärztlichen Abrechnung erhalten bleiben.
Die grundlegenden rechtlichen Regelungen der GOÄ (§§ 1–12)
Das Einzelleistungsprinzip mit optionalen Zusatzleistungen
Die Möglichkeit, neue Leistungen analog abzurechnen
Individuelle Honorarvereinbarungen zwischen Arzt und Patient
Wo stehen wir im Verfahren?
Mit der aktualisierten Fassung des GOÄ-Entwurfs ist ein weiterer wichtiger Schritt abgeschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium prüft den Vorschlag und bereitet einen eigenen Referentenentwurf vor.
Die politische Umsetzung hat begonnen
Mit der Übermittlung der aktualisierten Entwurfsfassung im Juli 2026 ist die GOÄ-Novellierung einen weiteren wichtigen Schritt vorangekommen. Das Bundesgesundheitsministerium prüft den gemeinsamen Vorschlag von Bundesärztekammer und PKV-Verband und bereitet parallel einen Referentenentwurf für die neue GOÄ vor.
Damit geht die Reform nach jahrelangem politischen Stillstand zunehmend in das formale Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren über. Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 erscheint nach aktuellem Stand realistisch.
Technische Umsetzung: Systeme, Software und Prozesse
Wann könnte die neue GOÄ kommen?
Ein verbindlicher Termin für das Inkrafttreten steht noch nicht fest.
Bundesärztekammer und PKV-Verband erklärten Ende Juli 2026, dass ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 weiterhin erreichbar sei. Die Bundesärztekammer bezeichnet den 1. Januar 2028 vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens als realistisch.
Auch der PVS Verband rechnet aufgrund des erheblichen Umsetzungs- und Anpassungsaufwands nicht mit einer kurzfristigen Einführung.
Neben dem politischen Verfahren benötigt insbesondere die technische Umsetzung ausreichend Vorlauf. Praxisverwaltungssysteme und Abrechnungslösungen müssen an das neue Gebührenwerk angepasst, getestet und implementiert werden.
Bis zum Inkrafttreten einer neuen GOÄ gilt unverändert die derzeitige Gebührenordnung für Ärzte.
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Mehr InformationenGOÄ-Reform verständlich erklärt
Sie möchten mehr über die Hintergründe der GOÄneu erfahren?
In unserem KI-generierten Video erklären wir die wichtigsten Zusammenhänge und Entwicklungen rund um die Reform.
Was bedeutet die GOÄneu für Ihre Praxis?
Mit einer neuen GOÄ wird sich nicht nur das Gebührenverzeichnis verändern. Die Reform kann Auswirkungen auf verschiedene Bereiche des Praxisalltags haben.
Dazu gehören insbesondere:
- die privatärztliche Abrechnung,
- die Leistungsdokumentation,
- interne Abrechnungsprozesse,
- Praxisverwaltungssysteme und Schnittstellen sowie
- organisatorische Abläufe in der Praxis.
Aktuell besteht kein Anlass für eine kurzfristige Umstellung. Solange die endgültige Fassung der GOÄneu und der konkrete Einführungstermin nicht feststehen, sollte die bestehende GOÄ weiterhin Grundlage der Abrechnung bleiben.
Dennoch lohnt es sich, die Entwicklung frühzeitig zu verfolgen. Sobald die endgültigen Vorgaben vorliegen, wird ausreichend Vorbereitung wichtig sein, damit Abrechnung, Dokumentation und technische Systeme rechtzeitig angepasst werden können.
Müssen Sie sich bereits auf die neue GOÄ vorbereiten?
Wir begleiten Sie auf dem Weg zur neuen GOÄ
Die Gebührenordnung für Ärzte ist seit 100 Jahren ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Entsprechend intensiv beschäftigen wir uns mit der geplanten Novellierung und ihren Auswirkungen auf die privatärztliche Abrechnung.
Wir verfolgen das weitere Verfahren, ordnen die Entwicklungen für Sie ein und informieren Sie darüber, welche Änderungen für Ihre Praxis tatsächlich relevant werden.
Wenn die neue GOÄ kommt, unterstützen wir Sie dabei, die neuen Anforderungen sicher in Ihre Abrechnungsprozesse zu integrieren.
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Rufen Sie uns gerne an: 02533 642-940