GKV-Stabilisierungsgesetz 2027: Was jetzt auf Ihre Praxis zukommt – und wie Sie sich vorbereiten können 

GKV-Stabilisierungsgesetz

Mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzsicherungsgesetzes am 10.07.2026 hat der Gesetzgeber die Weichen für erhebliche Umstrukturierungen im deutschen Gesundheitswesen gestellt. Im Fokus steht die Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bedeutet dies: Der wirtschaftliche Druck nimmt spürbar zu. Insgesamt sind Einsparungen von etwa 19 Mrd. Euro für das Jahr 2027 vorgesehen – ein Volumen, das sich direkt auf die Praxisbudgets auswirken wird. 

Welche Leistungen sind betroffen?

Das Gesetzpaket sieht folgende Maßnahmen vor: 

  • Streichung von TSVG-Vergütungsanreizen (Terminservice- und Versorgungsgesetz)  
  • Rückkehr zu Budgetierungselementen für Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte mittels abgestaffelter Vergütung über der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV)  
  • Entfall der Honorierung für Organspende-Beratungsgespräche 
  • Entfall der Honorierung für ePA-Erstbefüllung 
  • Entfall des Hygienezuschlages
  • 1-Prozentpunkt-Kürzung des Vergütungsanstiegs (1-Prozentpunkt-Abschlag auf die Grundlohnrate) 

Diese Maßnahmen verschärfen die Situation für viele Praxen erheblich. Eine frühzeitige Anpassung der Praxisstrukturen ist daher unverzichtbar. 

Welche konkreten Einschränkungen erwarten Sie ab Januar 2027?

Die Auswirkungen unterscheiden sich je nach Fachrichtung und Leistungsspektrum. Folgende Punkte sind besonders relevant: 

TSVG-Vergütungsanreize entfallen: Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte verlieren die Möglichkeit, die EBM-Nummern 03008 bzw. 04008 für die Vermittlung eilbedürftiger Facharztterminen in Rechnung zu stellen. Die bisherige extrabudgetäre Vergütung dieser Pauschale lag bei 16,69 Euro pro Fall. Diese und ähnliche Leistungen, die das Ziel einer schnelleren Terminvergabe verfolgten, werden zum 01.01.2027 vollständig gestrichen. 

ePA-Honorierung wird abgebaut: Mit Beginn des Jahres 2027 entfällt die finanzielle Vergütung für die Befüllung und Pflege der elektronischen Patientenakte (ePA). Konkret betroffen sind die EBM-Nummern 01431, 01647 und 01648. Diese Tätigkeiten müssen Praxen künftig ohne zusätzliche Vergütung erbringen. 

Hygiene-Zuschlag läuft aus: Der von den Kassenärztlichen Vereinigungen gewährte Hygienezuschlag – 2 Punkte bzw. rund 0,25 Euro je Grundpauschale – wird zum Ende des Jahres 2026 nicht mehr gezahlt. Diese Streichung war im ursprünglichen Gesetzesentwurf noch nicht vorgesehen, wurde aber in der finalen Fassung aufgenommen. 

Organspende-Beratung wird nicht mehr vergütet: Die EBM-Nummer 01480 für Gespräche zur Organspende mit Versicherten ab 14 Jahren fällt weg. Diese Leistung wurde bislang extrabudgetär mit 8,28 Euro honoriert. 

Hautkrebsscreening: Noch keine Entscheidung gefallen. Die Reformempfehlung Nr. 7 der FinanzKommission Gesundheit sieht eine Überprüfung der kostenlosen Hautkrebsfrüherkennung bei symptomfreien Erwachsenen ab 35 Jahren vor. Das am 10.07.2026 beschlossene Gesetz setzt diese Empfehlung jedoch nicht unmittelbar um. Stattdessen wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie auf Basis aktueller medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse zu überprüfen. Die Entscheidung soll bis zum 31.12.2027 fallen. Bis dahin bleibt der Anspruch auf Hautkrebsscreening alle zwei Jahre ab 35 Jahren unverändert bestehen. 

Weitere Sparmaßnahmen: Zusätzlich zu den genannten Punkten werden ab 2027 weitere Kürzungen wirksam – etwa durch die Reduktion extrabudgetärer Leistungen oder durch Zu- und Abschläge bei Neuzulassungen im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung (HzV). 

Wie bereiten Sie Ihre Praxis optimal vor?

Passivität ist keine Option. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit ist es entscheidend, die Finanzsituation der eigenen Praxis genau zu kennen und proaktiv zu handeln. Praxen, die ihre Daten analysieren und frühzeitig reagieren, schaffen die Voraussetzungen für langfristigen wirtschaftlichen Bestand. 

Ausblick

Die wirtschaftlich starken Praxen von morgen werden sich nicht zwangsläufig durch ihre Größe auszeichnen. Vielmehr werden diejenigen erfolgreich sein, die ihre wirtschaftlichen Kennzahlen verstehen, Marktveränderungen frühzeitig erkennen und ihre Praxis bewusst steuern. Mit guter Vorbereitung heute lässt sich auch unter erschwerten Bedingungen wirtschaftliche Stabilität bewahren.

Sie möchten Ihre Praxis gezielt auf die Auswirkungen des GKV-Spargesetzes vorbereiten? Unser Geschäftsbereich Praxisberatung unterstützt Sie dabei, die richtigen Maßnahmen für Ihre individuelle Situation zu entwickeln. Einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen und konkrete Handlungsempfehlungen erhalten Sie außerdem in unserem Webinar „Alle Neuerungen beim GKV-Stabilisierungsgesetz“

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.


Sybille Schultebraucks
Leitung Geschäftsfeld Praxisberatung 
Telefon: 02533/299 140
E-Mail: praxisberatung@pvs-wn.de

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