Kategorie: GOÄ

Deutscher Ärztetag beschließt die Novellierung der GOÄ– jetzt ist die Politik in der Pflicht
Der Deutsche Ärztetag hat mit großer Mehrheit dem Entwurf zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zugestimmt. Somit liegt nun ein konsentierter Entwurf für die neue GOÄ vor.
GOÄ-Tipp: Auslagenberechnung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäß § 10 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die tatsächlich entstandenen Kosten für Auslagen, wie Arzneimittel, Versand- und Portokosten, in Rechnung gestellt werden dürfen.
Die 5 häufigsten Fehler bei der GOÄ-Abrechnung und wie Sie diese vermeiden
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Künftige Bundesregierung muss Novelle der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) prioritär in Angriff nehmen