Tag: 19. September 2024

Wieso sollen „Alt und Dauer-Diagnosen“ auf Rechnungen eigentlich vermieden werden?
Grundsätzlich ist es so, dass die Diagnose kein Pflichtbestandteil einer Rechnung, die entsprechend den Vorgaben der GOÄ erstellt wird, darstellt. Eine Rechnung muss gemäß § 12 GOÄ lediglich (mindestens) die dort ausdrücklich genannten Pflichtangaben enthalten.